Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Poppenbüttel 45 / Wellingsbüttel 19 - Poppenbüttler Landstraße - Zustimmung zur Feststellung
Letzte Beratung: 16.01.2024 Planungsausschuss Ö 5.2
Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Poppenbüttel 45 / Wellingsbüttel 19 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnungsbau geschaffen werden. Das Bebauungskonzept der Vorhabenträgerin sieht insgesamt 56 Wohneinheiten in zwei Baufeldern auf der Fläche des bisherigen Saales im rückwärtigen Bereich des Gasthofes „Randel“ (Baufeld A) sowie auf den bisher als Tennisanlage genutzten Flächen (Baufeld B) vor. Da es sich im Bereich des Restaurants „Randel“, Poppenbüttler Landstraße 1, um ein Denkmalensemble handelt, orientiert sich der Neubau gestalterisch an den vorhandenen Gebäuden rund um den Hof. Im Baufeld B werden vier Baukörper mit zwei bis vier Vollgeschossen mit begrünten Flachdächern rund um einen gemeinschaftlichen grünen Innenhof errichtet.
Um die Ensemblewirkung des Denkmalensembles zu sichern, wurden die Flurstücke 7572 und 7573 (östlich und nordöstlich des Restaurants „Randel“) in das Plangebiet einbezogen, sie sind aber nicht Teil des Vorhabengebiets. Auch angrenzende Straßenverkehrsflächen der Poppenbüttler Landstraße, des Wellingsbüttler Weges sowie der Friedrich-Kirsten-Straße werden als sogenannte „Arrondierungsflächen“ in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan einbezogen.
Im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Poppenbüttel 45/ Wellingsbüttel 19 wurde gemäß § 12 BauGB mit der Vorhabenträgerin (MTW Randel GmbH & Co. KG, Poppenbüttler Landstraße 1, 22391 Hamburg) ein Durchführungsvertrag geschlossen. Gegenstand des Vertrages sind im Wesentlichen Art, Umfang und Gestaltung des Vorhabens, daraus resultierende Pflichten sowie verbindliche Fristenregelungen zur Durchführung des Vorhabens.
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Poppenbüttel 45/Wellingsbüttel 19 soll der Bau von 56 Wohneinheiten mit einem Anteil von mindestens 30% öffentlich geförderten Wohnungen mit einer Bindungsdauer von 30 Jahren im 1. Förderweg realisiert werden.
Darüber hinaus werden Klimaschutzziele wie z.B. Dachbegrünung und Energiegewinnung durch Photovoltaik-Anlagen sowie Maßnahmen zur klimafreundlichen Mobilität gesichert. Außerdem sollen die wirtschaftlichen Grundlagen für die dauerhafte Erhaltung und Zugänglichkeit des denkmalgeschützten „Randelparks“ für die Öffentlichkeit sowie die Sanierung und Wiederaufnahme des örtlichen Restaurantbetriebs geschaffen werden.
Einleitungsbeschluss durch den Planungsausschuss 27.06.2017
Öffentliche Plandiskussion 10.07.2017
Beschluss des Planungsausschusses über Fortführung des Verfahrens 05.09.2017
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 12.11. - 13.12.2021
Arbeitskreis I (Behördenbeteiligung) 25.03.2022
Aufstellungsbeschluss 08.06.2022
Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes (Auslegung) 06.09. - 09.10.2023
Arbeitskreis II (Behördenbeteiligung) 24.11.2023
Der Planungsausschuss wird gebeten,
- von der parallelen Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms Kenntnis zu nehmen und
- der Feststellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Poppenbüttel 45/ Wellingsbüttel 19 zuzustimmen und hierfür der Bezirksversammlung eine positive Beschlussempfehlung auszusprechen.
Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Poppenbüttel 45/ Wellingsbüttel 19 mit Planzeichnung, Verordnungstext und Begründung sowie Vorhaben- und Erschließungsplan
Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung F 01/17
Entwurf der Landschaftsprogramm-Änderung L 04/17 mit Änderung der Karte Arten- und Biotopschutz
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