Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Poppenbüttel 45 / Wellingsbüttel 19 - Poppenbüttler Landstraße - Zustimmung zur Feststellung Mitteilung über die Beschlussvorlage des Planungsausschusses
Letzte Beratung: 24.01.2024 Regionalausschuss Alstertal Ö 6.8
- Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 16.01.2024 die Verwaltungsvorlage (Drs. 21-8219) zur Kenntnis genommen, der Feststellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Poppenbüttel 45 / Wellingsbüttel 19 zugestimmt und eine positive Beschlussempfehlung an die Bezirksversammlung ausgesprochen mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen, der Fraktion Die Linke und der FDP-Fraktion, bei Gegenstimme der AfD-Fraktion und Enthaltung der CDU-Fraktion (Drs. 21-8219.1).
- Zusätzlich hat der Planungsaussschuss den Beschluss einstimmig zur Kenntnisnahme in den Regionalausschuss Alstertal überwiesen.
1. Anlass und Inhalt der Planaufstellung
Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Poppenbüttel 45 / Wellingsbüttel 19 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnungsbau geschaffen werden. Das Bebauungskonzept der Vorhabenträgerin sieht insgesamt 56 Wohneinheiten in zwei Baufeldern auf der Fläche des bisherigen Saales im rückwärtigen Bereich des Gasthofes „Randel“ (Baufeld A) sowie auf den bisher als Tennisanlage genutzten Flächen (Baufeld B) vor. Da es sich im Bereich des Restaurants „Randel“, Poppenbüttler Landstraße 1, um ein Denkmalensemble handelt, orientiert sich der Neubau gestalterisch an den vorhandenen Gebäuden rund um den Hof. Im Baufeld B werden vier Baukörper mit zwei bis vier Vollgeschossen mit begrünten Flachdächern rund um einen gemeinschaftlichen grünen Innenhof errichtet.
Um die Ensemblewirkung des Denkmalensembles zu sichern, wurden die Flurstücke 7572 und 7573 (östlich und nordöstlich des Restaurants „Randel“) in das Plangebiet einbezogen, sie sind aber nicht Teil des Vorhabengebiets. Auch angrenzende Straßenverkehrsflächen der Poppenbüttler Landstraße, des Wellingsbüttler Weges sowie der Friedrich-Kirsten-Straße werden als sogenannte „Arrondierungsflächen“ in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan einbezogen.
Im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Poppenbüttel 45/ Wellingsbüttel 19 wurde gemäß § 12 BauGB mit der Vorhabenträgerin (MTW Randel GmbH & Co. KG, Poppenbüttler Landstraße 1, 22391 Hamburg) ein Durchführungsvertrag geschlossen. Gegenstand des Vertrages sind im Wesentlichen Art, Umfang und Gestaltung des Vorhabens, daraus resultierende Pflichten sowie verbindliche Fristenregelungen zur Durchführung des Vorhabens.
2. Kommunalpolitische Aspekte
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Poppenbüttel 45/Wellingsbüttel 19 soll der Bau von 56 Wohneinheiten mit einem Anteil von mindestens 30% öffentlich geförderten Wohnungen mit einer Bindungsdauer von 30 Jahren im 1. Förderweg realisiert werden.
Darüber hinaus werden Klimaschutzziele wie z.B. Dachbegrünung und Energiegewinnung durch Photovoltaik-Anlagen sowie Maßnahmen zur klimafreundlichen Mobilität gesichert. Außerdem sollen die wirtschaftlichen Grundlagen für die dauerhafte Erhaltung und Zugänglichkeit des denkmalgeschützten „Randelparks“ für die Öffentlichkeit sowie die Sanierung und Wiederaufnahme des örtlichen Restaurantbetriebs geschaffen werden.
3. Planungsdaten
Einleitungsbeschluss durch den Planungsausschuss 27.06.2017
Öffentliche Plandiskussion 10.07.2017
Beschluss des Planungsausschusses über Fortführung des Verfahrens 05.09.2017
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 12.11. - 13.12.2021
Arbeitskreis I (Behördenbeteiligung) 25.03.2022
Aufstellungsbeschluss 08.06.2022
Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes (Auslegung) 06.09. - 09.10.2023
Arbeitskreis II (Behördenbeteiligung) 24.11.2023
4. Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes und der Entwürfe der Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms (Öffentliche Auslegung) Im Rahmen der Veröffentlichung / öffentlichen Auslegung sind keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen.
5. Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms sowie Aufhebung der Landschaftsschutzgebietsverordnung für Teile des Plangebietes Der Flächennutzungsplan für die Freie und Hansestadt Hamburg in der Fassung der Neubekanntmachung vom 22. Oktober 1997 (HmbGVBl. S. 485) stellt den nordöstlichen Bereich des Plangebiets als Wohnbaufläche und den südlichen Teil des Plangebiets als Grünfläche dar. Der Bebauungsplan ist somit nicht vollständig aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Daher muss der Flächennutzungsplan geändert werden. Künftig wird die im Flächennutzungsplan dargestellte „Grünfläche“ im Bereich der ehemaligen Tennisanlage als „Wohnbaufläche“ dargestellt. Für diesen Bereich soll auch der bestehende Landschaftsschutz aufgehoben werden. Die Parkanlage sowie die übrige Bebauung verbleiben weiterhin im Landschaftsschutzgebiet.
Das Landschaftsprogramm für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 14. Juli 1997 (HmbGVBl. S. 363) stellt den nordöstlichen Teil des Plangebiets als Milieu „Gartenbezogenes Wohnen“ und den südlichen Teil als Milieu „Wald“ dar. Die Darstellungen des Landschaftsprogramms sind entsprechend zu ändern. Das geänderte Landschaftsprogramm stellt für den südlichen Teil das Milieu „Gartenbezogenes Wohnen“ mit der milieuübergreifenden Funktion „Grünqualität sichern, parkartig“ dar. Die Milieuübergreifende Funktion „Landschaftsachse“ wird entsprechend des Vorhabens in ihrem Verlauf angepasst. Die Fachkarte Arten- und Biotopschutz stellt den nordöstlichen Teil des Plangebiets als offene Wohnbebauung mit parkähnlichen Strukturen und den südlichen Teil als Biotopentwicklungsraum 08 „Wald“ mit der Untergruppe 8a „Naturnahe Laubwälder“ dar. Nach Änderung stellt die Fachkarte Arten- und Biotopschutz den südlichen Teil als Biotopentwicklungsraum 11 „Offene Wohnbebauung und dörfliche Lebensräume“ mit der Untergruppe 11a „Offene Wohnbebauung mit artenreichen Biotopelementen, wie Hecken, Knicks, Tümpeln, Ruderalflächen, Gehölzbeständen, Bäumen und Wiesen bei hohem Anteil an Grünflächen“ dar. Der Biotopentwicklungsraum 8a „Naturnahe Laubwälder“ wird geringfügig verkleinert. Im Landschaftsprogramm ist zudem die Darstellung des Landschaftsschutzgebiets, nach Entlassung der für den Wohnungsbau überplanten Flächen der Tennisanlage aus dem Landschaftsschutzgebiet, anzupassen.
Der Regionalausschuss Alstertal wird um Kenntnisnahme gebeten.
Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Poppenbüttel 45/ Wellingsbüttel 19 mit Planzeichnung, Verordnungstext und Begründung sowie Vorhaben- und Erschließungsplan
Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung F 01/17
Entwurf der Landschaftsprogramm-Änderung L 04/17 mit Änderung der Karte Arten- und Biotopschutz
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