Vorhabenbezogener Bebauungsplan Poppenbüttel 45/Wellingsbüttel 19 - Poppenbüttler Landstraße - Auswertung der öffentlichen Plandiskussion am 10.07.2017
Durch den Bebauungsplan Poppenbüttel 45/Wellingsbüttel 19 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnungsbau auf den derzeit als Tennisanlage genutzten Flächen an der Kreuzung Poppenbüttler Landstraße / Friedrich-Kirsten-Straße sowie hinter dem denkmalgeschützten ehemaligen Gasthof "Randel" geschaffen werden. Durch den Wohnungsbau sollen die wirtschaftlichen Grundlagen für die Sanierung des Denkmals und die Fortführung des Restaurants sowie die denkmalgerechte Wiederherstellung und dauerhafte Wiedereröffnung des Parks für die Öffentlichkeit geschaffen werden.
Am 10. Juli 2017 hat die öffentliche Plandiskussion zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren Poppenbüttel 45/Wellingsbüttel 19 stattgefunden.
Die Inhalte und der Verlauf der öffentlichen Plandiskussion, an der etwa 120 Bürgerinnen und Bürger teilgenommen hatten, sind der als Anlage beigefügten Niederschrift zu entnehmen.
Die anwesenden Bürgerinnen und Bürgern kritisierten insbesondere den Verlust der Tennisanlage sowie des ehemaligen Festsaales.
Folgende Themen wurden in der öffentlichen Plandiskussion u.a. angesprochen:
Soweit diese Punkte das Bebauungsplanverfahren betreffen, werden sie im weiteren Verfahren zu behandeln sein.
Aus Sicht der Verwaltung kann das Bebauungsplanverfahren fortgeführt werden.
Der Planungsausschuss wird gebeten,
der Fortführung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens zuzustimmen.
-ÖPD-Infoblatt mit vorhabenbezogenem Bebauungsplanentwurf Poppenbüttel 45/ Wellingsbüttel 19 (Stand Juni 2017)
-Niederschrift der öffentlichen Plandiskussion vom 10.07.2017
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