20-2009.1

Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Farmsen-Berne 38 - Heuorts Land - Zustimmung zur Feststellung - Beschlussvorlage des Planungsausschusses

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

-          Ursprüngliche Beschlussvorlage (Drs. 20-2009) im Planungsausschuss am 01.12.2015.

 

-          Einstimmig der Feststellung des Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Farmsen-Berne 38 zugestimmt.

Im Übrigen wurde die Flächennutzungsplanänderung zur Kenntnis genommen.

 

 

  1. Anlass der Planaufstellung

Auf Antrag der Baugenossenschaft Deutsche Heim-Union eG (DHU) wurde am 04.09.2012 die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens durch den Planungsausschuss für die Realisierung eines Wohnungsbauvorhabens auf bisher als Grabeland genutzten Flächen nördlich des Berner Heerwegs beschlossen.

 

Die dhu beabsichtigt in dem Plangebiet die Realisierung einer Wohnbebauung mit 113 Wohneinheiten sowie einer Kindertagesstätte mit etwa 40 Plätzen. Der Wohnungsbau soll vollständig als geförderter Wohnungsbau umgesetzt werden soll.

 

Für eine Umsetzung des Wohnungsbauvorhabens ist eine Änderung des geltenden Planrechtes erforderlich, da der Bebauungsplan Farmsen-Berne 7 und der Baustufenplan Farmsen das Plangebiet als Grünfläche bzw. Außengebiet festsetzen. Parallel zum Bebauungsplanverfahren wird auch der Flächennutzungsplan für den Bereich geändert. Dieser stellt statt Grünfläche zukünftig Wohnbaufläche dar.

 

Das Bebauungskonzept sieht eine Weiterführung der bereits bestehenden Wohnsiedlung der dhu am Heuorts Land vor. Entlang einer neuen Erschließungsstraße (Planstraße 1) werden nördlich davon drei Geschosswohnungsbauten mit drei- bis vier Vollgeschossen zzgl. Staffelgeschossen angeordnet. Südlich, zwischen der Planstraße und dem Berner Heerweg sind drei Straßenparallel Reihenhauszeilen mit zwei Geschossen zzgl. Staffelgeschoss sowie einen siebengeschossigen Wohnturm zur städtebaulichen Betonung des Siedlungseingangs vorgesehen. Zum Schutz vor Verkehrslärm ist die Errichtung einer Lärmschutzwall-wand-Kombination entlang des Berner Heerwegs erforderlich. In einer Tiefgarage sind 45 Stellplätze vorgesehen, weitere 41 offene private Stellplätze werden im Straßenraum angeordnet.

 

Zur Deckung des u.a. durch die Neubebauung ausgelösten Bedarfs an zusätzlichen Kindertagesplätzen ist von der dhu eine zweigeschossige Kindertagesstätte in Form eines Waldkindergartens am nordöstlichen Ende des Plangebiets geplant.

In Verlängerung der Straße Bekassinenau wird in einer Freiraumfuge zwischen der Wohnbebauung und der Kindertagesstätte eine öffentliche Wegeverbindung vorgesehen, wodurch auch die Wohngebiete im Umfeld direkter an den Berner Wald und Gutspark angebunden werden.

 

Auf den obersten Dachflächen der Geschosswohnungsbauten inkl. des Wohnturms und der Kindertagesstätte werden Solarthermie-Anlagen mit einer Kollektorfläche etwa 280 m² Kollektorfläche angeordnet. Die Vorhabenträgerin beabsichtigt zudem die Wohngebäude im KfW-Effizienzhaus-Standard 55 gemäß der aktuellen Energieeinsparverordnung zu realisieren.

 

Zum Ausgleich der Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft wird ein Teil des Flurstücks 1946 der Gemarkung Duvenstedt als externe Ausgleichfläche dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan zugeordnet.

 

Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan wurde ein Durchführungsvertrag abgeschlossen, der ergänzend zum Bebauungsplan weitere Regelungen zur Umsetzung des Vorhabens enthält.

 

 

  1. Planungsdaten
  •              Einleitungsbeschluss durch den Planungsausschuss              04.09.2012
  •              Öffentliche Plandiskussion               22.10.2012
  •              Beschluss des Planungsausschuss über Fortführung des Verfahrens              05.02.2013
  •              Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange              16.02.2015
  •              Arbeitskreis I (Behördenbeteiligung)              24.04.2015
  •              Beschluss des Planungsausschusses über die öffentliche Auslegung              30.06.2015
  •              Öffentliche Auslegung                         28.09.-28.10.2015
  •              Arbeitskreis II (Behördenbeteiligung nach öffentlicher Auslegung)              konnte entfallen

 

 

  1. Öffentliche Auslegung

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind keine Anregungen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und zur parallelen Flächennutzungsplan-Änderung F 09/12 eingegangen. Der Arbeitskreis II (Behördenbeteiligung nach Öffentlicher Auslegung) konnte daher entfallen.

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung wird gebeten,

  • der Feststellung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Farmsen-Berne 38 zuzustimmen
  • sowie die Flächennutzungsplanänderung zur Kenntnis zu nehmen.

 

Anhänge

  • Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Farmsen-Berne 38
    (Planzeichnung, Text und Begründung)
  • Funktionsplan
  • Ansichten und Schnitte
  • Flächennutzungsplan-Änderung 09/12

 

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