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Bebauungsplanverfahren Farmsen-Berne 40 - Berufsförderungswerk (Marie-Bautz-Weg) - Auswertung der öffentlichen Plandiskussion vom 27.02.2023 - Zustimmung zur Fortführung des Verfahrens

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 18.04.2023 Planungsausschuss Ö 5.1

Sachverhalt

 

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Farmsen-Berne 40 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um auf den aus der Nutzung gefallenen Flächen des Berufsförderungswerkes eine Wohnbebauung sowie eine Kindertagesstätte zu ermöglichen und bestehende soziale Einrichtungen zu integrieren. Die bereits realisierte Wohnbebauung westlich der heutigen Fläche des Berufsförderungswerkes soll begleitend in neues Planrecht überführt werden. Weiterhin sollen das „Haus E“ des Berufsförderungswerkes sowie die Kita Swebengrund und ein bestehendes neun-geschossiges Wohnhaus planungsrechtlich gesichert werden.

 

Am 27. Februar 2023 hat die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplanverfahren Farmsen-Berne 40 in Form einer öffentlichen Plandiskussion stattgefunden. Die Inhalte und der Verlauf der öffentlichen Plandiskussion, an der etwa 35 Bürger:innen teilgenommen haben, sind der als Anlage beigefügten Niederschrift zu entnehmen.

 

Es wurden u.a. folgende Punkte in den Beiträgen angesprochen:

  • Stellplätze für den Wohnungsbau
  • Verkehrliche Situation
  • Lärmschutz
  • Erhalt der sozialen Nutzungen
  • Wohnungsmix

 

Zusätzlich bestand die Möglichkeit, im Zeitraum vom 20. Februar bis 06. März 2023 die Unterlagen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung online einzusehen und Beiträge abzugeben. In diesem Zeitraum sind keine schriftlichen Beiträge eingegangen.

Ein Beitrag ist verspätet per E-Mail eingegangen. Der Beitrag spricht insbesondere Themen bezüglich der Stellplatzsituation für den Wohnungsbau sowie der verkehrlichen Situation an, die im Rahmen der Öffentlichen Plandiskussion ebenfalls behandelt wurden.

 

Soweit die vorgenannten Punkte das Bebauungsplanverfahren betreffen, werden diese im weiteren Verfahren zu behandeln sein. Insbesondere das Thema Lärmschutz und verkehrliche Belange sind regelhaft Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens und werden im Weiteren geprüft und abgewogen. Aus Sicht der Verwaltung kann das Bebauungsplanverfahren fortgeführt werden.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Planungsausschuss wird gebeten,

der Fortführung des Bebauungsplanverfahrens zuzustimmen.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
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Anhänge

Informationsblatt zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Niederschrift der öffentlichen Plandiskussion vom 27.02.2023  

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