21-8125

Verkehrswegsicherheit im Ahrensburger Weg Beschluss der Bezirksversammlung vom 12.10.2023 (Drs. 21-7808)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
25.01.2024
14.12.2023
Ö 14.22
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Bezirksversammlung fordert das Bezirksamt in Absprache mit dem PK 35 dazu auf, unter dem Gesichtspunkt der Schulwegsicherung schnellstmöglich einen Fahrradstreifen ggf. in zwei Richtungsverkehren im Ahrensburger Weg einzurichten. Dazu müssten ggf. Parkstände und Blumenkübel entfernt werden.

 

 

Stellungnahme des Polizeikommissariats (PK) 35:

 

Die Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 35 wird die Planungen des Bezirksamtes konstruktiv begleiten.

 

Im Vorwege weisen wir jedoch darauf hin, dass sich der Ahrensburger Weg in einer Tempo 30-Zone befindet und benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen in Tempo 30-Zonen grundsätzlich nicht zulässig sind.

 

 

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

 

Die Einrichtung einer Radverkehrsanlage ist in Tempo-30-Zonen nicht möglich.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Anhänge

keine Anlage/n