Verkehrssituation um die Schule an der Gartenstadt verbessern, weiteren Zugang schaffen Beschluss der Bezirksversammlung vom 15.05.2025 (Drs. 22-1470.1)
Letzte Beratung: 10.07.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.26
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Verwaltung bzw. die zuständige Fachbehörde möge prüfen:
1. Die ehemals vorhandene Zuwegung von der Tilsiter Straße als weiteren Schulweg herzustellen.
2. Wie die für Herstellung nötige finanzielle Ausstattung umgesetzt werden kann.
3. Die Einrichtung einer „Kiss & Drive-Zone“ in der zweiten südlichen Sackgasse der Stephansstraße nicht weiterzuverfolgen. Stattdessen sollten Alternativen direkt in der Stephanstraße geprüft werden.
4. Dem Kerngebietsausschuss über die Ergebnisse zu berichten.
Stellungnahme des PK 37:
Die Zuständigkeit für die Herstellung der Zuwegung und deren erforderlichen Finanzmittel liegt beim Bezirksamt Wandsbek.
Die Prüfung von Alternativen für eine „Kiss & Drive-Zone“ in der Stephanstraße wurden durch die Straßenverkehrsbehörde durchgeführt. Aufgrund der Lage der Schule und der erforderlichen Ausgestaltung einer solchen Zone, erschein eine Einrichtung direkt in der Stephanstraße aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats 37 als nicht sinnvoll.
Aufgrund des Fußgängerüberweges in Höhe der Hausnummer 88 bis 90, der Straßeneinmündung, die gegenüber Hausnummer 92 liegt und der in der Nähe liegenden Einmündung der Asternstraße ist nicht genug Platz für eine „Kiss & Drive-Zone“ vorhanden. Im Straßenteil in Richtung Friedrich-Ebert-Damm sind viele Grundstücksausfahrten, eine Einmündung und Parkstände auf dem Gehweg vorhanden. Des Weiteren wird insgesamt eine erhebliche Behinderung des Verkehrsflusses, in diesem Falle durch eine „Kiss & Drive-Zone“, zu erwarten sein. Die Erfahrung zeigt, dass solche Behinderungen zu Gefahrensituationen führen, die gerade in der Nähe einer Schule nicht auftreten sollten.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Die Verwaltung stimmt der Stellungnahme des PK37 zu. Die örtlich vorzufindenden Flächenverfügbarkeiten und die örtlich abzuwickelnden Verkehre sind nicht ausreichend genug, um einen solchen Bereich herzustellen.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
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