Verkehrssicherheit in der Straße "Hoher Berg" Interfraktioneller Antrag der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen und der FDP-Fraktion
Letzte Beratung: 30.09.2026 Regionalausschuss Rahlstedt Ö 5.2.1
Mit einer Eingabe zur Verkehrssicherheit in der Straße Hoher Berg in Hamburg-Rahlstedt haben Anwohner auf die aus ihrer Sicht äußerst problematische Verkehrssituation hingewiesen. Die Straße ist als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Nach den Schilderungen der Eingabe wird die dort vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit jedoch regelmäßig missachtet. Dies gefährde insbesondere die zahlreichen Kinder, die in der Straße wohnen und den Straßenraum nutzen. Zudem wird von aggressivem Verhalten einzelner Fahrzeugführender gegenüber Kindern und Anwohnenden berichtet.
Die polizeilichen Erkenntnisse bestätigen einen Handlungsbedarf. Bei zwei Geschwindigkeitskontrollen am 9. und 12. September 2024 wurde zwar nur ein geringes Verkehrsaufkommen festgestellt; die Quoten der Geschwindigkeitsverstöße lagen jedoch bei 41 Prozent beziehungsweise 33 Prozent. Eine erneute Erfassung mit einem TempoSys-Gerät vom 20. bis 29. Juli 2026 ergab gegenüber 2024 ein deutlich höheres Verkehrsaufkommen. Zugleich sank die v85-Geschwindigkeit von 23 km/h auf 18 km/h. Die Polizei bewertet die bisherigen Überwachungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen daher als positiv, hält aber die Errichtung von Plateaus oder weitergehende bauliche Maßnahmen für zielführender, weil diese das Fahrverhalten dauerhaft positiv beeinflussen können.
Auch Anwohner sprechen sich ausdrücklich für zusätzliche bauliche Maßnahmen aus. Der Status als verkehrsberuhigter Bereich und die damit verbundene Schrittgeschwindigkeit sollen unverändert erhalten bleiben. Die Maßnahmen sollen über die gesamte Straßenlänge wirksam sein. Deshalb sind nicht lediglich bspw. Aufpflasterungen am Anfang und Ende der Straße in den Blick zu nehmen; vielmehr ist fachlich zu prüfen, an welchen Standorten und in welcher Anzahl bauliche Anpassungen erforderlich sind, um ein Beschleunigen zwischen einzelnen Elementen wirksam zu verhindern. Dabei soll auch die Situation des Radverkehrs berücksichtigt werden.
Die straßenverkehrsrechtliche Anordnung und die bauliche Umsetzung liegen bei unterschiedlichen zuständigen Stellen. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde ist daher um die Anordnung von Plateauaufpflasterungen oder alternativer Maßnahmen zu bitten. Die Umsetzung der baulichen Maßnahmen liegt in der Verantwortung des Straßenbaulastträgers des Bezirksamtes Wandsbek.
Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung beschließen:
1.) Die zuständige Behörde wird gebeten, unter Beibehaltung der Ausweisung der Straße Hoher Berg als verkehrsberuhigter Bereich, bauliche Maßnahmen, wie bspw. Plateauaufpflasterungen, anzuordnen, um erhöhte Geschwindigkeiten des PKW-Verkehrs dauerhaft zu unterbinden.
2.) Die konkrete Lage, Anzahl und Ausgestaltung der baulichen Maßnahmen ist so festzulegen, dass die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit möglichst über die gesamte Straßenlänge wirksam unterstützt und ein erneutes Beschleunigen zwischen einzelnen baulichen Elementen verhindert wird. Hierzu soll eine fachliche Prüfung unter Einbeziehung der Polizei sowie nach Möglichkeit eine gemeinsame Ortsbesichtigung mit Anwohnenden erfolgen.
Dem Regionalausschuss Rahlstedt ist zeitnah von den Ergebnissen zu berichten.
keine Anlage/n
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.
Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.