Tempo 30 zum Schutz der Bewohner von Flüchtlingsunterbringungen Antrag der Fraktion Die Linke
Unter Verkehrssicherheitsaspekten unterliegen auch die Flüchtlingsunterbringungen, ohne das es einer besonderen Erwähnung bedarf, einem besonderen Schutz. Bei den Bewohnern handelt es sich überwiegend um Familien mit Kindern, die herkunftsbedingt in den verkehrlichen Anforderungen einer Großstadtmetropole wie Hamburg ungeübt sind. Vor den Unterkünften und Siedlungen und auf den Zuwegungen und Straßen herrscht teils ein reges Treiben mit Fußgänger- und Fahrradverkehr. Die neuen Unterkünfte und Siedlungen gleichen dabei kleinen Wohngebieten. Dieses muss in jeder Hinsicht auch bei den verkehrlichen Planungen berücksichtigt werden und die Verkehrsführungen müssen mindestens so gefahrenarm sein, wie dieses in Wohnsiedlungen der Regelfall ist.
Mit der Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit - Erste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung (Bundesrat Drucksache 332/16 15.06.16) hat die Bundesregierung ein klares Signal zur weiteren Verbesserung der Verkehrssicherheit gesetzt. Gerade für schwächere Verkehrsteilnehmer zu den insbesondere Kinder und ältere Personen und auch im Straßenverkehr ungeübte Personen zählen, soll die erleichterte streckenbezogene Anordnung von Tempo 30 auch an innerörtlich klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes und Kreisstraßen) sowie auf weiteren Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) insbesondere vor allgemein bildenden Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten, aber auch Senioren- und Pflegeheimen einen Baustein zur Verbesserung der Verkehrssicherheit darstellen. Im Wortlaut der Verordnung soll dazu die hohe Anordnungshürde insbesondere für Beschränkungen des fließenden Verkehrs (z. B. durch Nachweis eines Unfallschwerpunktes zum Beleg einer erheblich übersteigenden Gefahrenlage) abgesenkt werden. Die Möglichkeit der Schaffung der Anordnungsmöglichkeit von Tempo 30 auf diesen Straßen im unmittelbaren Bereich dieser Einrichtungen, ist vor dem Hintergrund, dass die genannten Bereiche unter Verkehrssicherheitsaspekten besonders schützenswert sind, im Einzelfall durchaus geboten, ohne dass es dieses konkreten aufwendigen Nachweises bedarf.
Vor diesem Hintergrund möge der Wirtschafts- und Verkehrsausschuss beschließen:
1.Die Verwaltung wird gebeten, die Möglichkeit der Einrichtung von Geschwindigkeitsbegrenzungen im Einmündungsbereich von Flüchtlingsunterkünften und -siedlung zu prüfen.
2.Im Hauptverlauf der Straßen soll dabei die zulässige Geschwindigkeit auf höchstens 30 km/h beschränkt werden.
3.Sofern möglich soll darüber hinausgehend auch die Errichtung von „Spielstraßen“ und „Tempo-30-Zonen“ geprüft werden.
4.Dem Ausschuss wird über das Ergebnis der Prüfung berichtet. Sollte es mehrere mögliche Verkehrsregelungen geben, werden diese vorgestellt und ein Votum des Ausschusses eingeholt.
keine Anlage/n
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