21-4359

Verbesserung der Schutzstreifen Gründgensstraße Interfraktioneller Antrag der Fraktion Die Grünen und der SPD-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 02.12.2021 Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne Ö 5.3

Sachverhalt

 

Im Zusammenhang der Busbeschleunigung für die Metrobuslinie 7 wurde die Gründgens-straße umgebaut. Die Lichtsignalanlagen sind vollständig verschwunden und durch Kreisver-kehre oder Einfahrten mit Aufpflasterung ersetzt. Der ruhende Verkehr wurde durch neu ge-baute Parkbuchten umstrukturiert. Im Bereich des Einkaufszentrums wurde eine streckenbe-zogene Temporeduzierung auf 30 km/h eingerichtet. Die Radwege auf dem Hochboard wur-den durch Schutzstreifen ersetzt, die fast durchgehend sind. Im Bereich des Einkaufszent-rums wird der Radverkehr im Mischverkehr geführt.

Die Markierung der Schutzstreifen sind jedoch an einigen Stellen derart beschädigt, dass sie kaum noch zu erkennen sind. Dies hat den Effekt, dass die eigentliche Aufteilung von Fahr-bahn und Schutzstreifen nicht erkannt wird. Dadurch ergibt es sich, dass sich die Verkehrs-teilnehmer so verhalten, als wäre Mischverkehr angeordnet.

Zudem ist zu erkennen, dass Überholversuche von KfZ-Fahrern gegenüber Radfahrern auf der Gründgensstraße wegen der Mittelinseln an vielen Stellen nicht möglich sind. Jedenfalls nicht, ohne den gesetzlichen Überholabstand von mindestens 1,5m zu unterschreiten. Den-noch werden Radfahrende oft dort überholt. Das neue Verkehrszeichen „Überholverbot von Zweirädern“, welches seit der StVO Novelle 2020 existiert, könnte helfen, die gefährlichen Überholmanöver zu reduzieren.

 

Petitum/Beschluss

 

Die zuständige Fachbehörde wird gebeten,

 

  1. die Markierung der Schutzstreifen und die Fahrradpiktogramme in der Gründgensstraße zu erneuern.
  2. zu bewerten, wie die Anordnung der Schutzstreifen auf die Sicherheit der Verkehrsteilneh-menden gewirkt hat und wie sich die Anordnung von Mischverkehr auswirken würde.
  3. Zu prüfen, ob das Verkehrszeichen „Überholverbot von Zweirädern“ auf der Gründgens-straße angeordnet werden kann, sobald die Hamburgische Verwaltungsvorschrift dieses Verkehrszeichen inkludiert hat.
  4. dem Regionalausschuss Bramfeld, Steilshoop, Farmsen-Berne über die Erneuerung in Kenntnis zu setzen.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

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