21-4805.1

Unfälle mit Kindern (Alter bis 6 Jahre) im Bezirk Wandsbek 2017 - 2021 Auskunftsersuchen vom 11.02.2022

Antwort zu Anfragen

Letzte Beratung: 21.04.2022 Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft Ö 7.2

Sachverhalt

 

Bei den Wünschen von Bürgerinnen und Bürgern nach Einrichtung einer Tempo-30-Zone vor einer Kinderkrippe/einer Kindertagesstätte steht vor allem der Aspekt Unfallverhütung im Fokus. Es gilt, Unfällen vorzubeugen, bei denen (hier im Blickpunkt) Kinder im Alter bis 6 Jahre zu Schaden kommen könnten. Die FDP-Fraktion Wandsbek unterstützt den präventiven Ansatz des Kinderschutzes durch Einrichtung von Tempo-30-Zonen vor Kitas und Krippen, wo eine solche Maßnahme Sinn macht, und bittet unter anderem um Darstellung der relevanten Kriterien, warum manche Krippe/Kita mit einer Tempo-30-Zone einen verstärkten Schutz vor potentiellen Unfällen erhält und andere, vergleichbar wirkende Einrichtungen nicht.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

Die zentrale Straßenverkehrsberde Verkehrsdirektion (VD) 5 antwortet unter Beteiligung der VD 01 Verkehrsunfallanalyse wie folgt:                                                                                           17.03.2022

 

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) antwortet wie folgt:                                                                                                                                                   25.03.2022

 

 

Vorbemerkung VD 5:

In der Drs. 21-4805 wird von Tempo-30-Zonen vor Kitas gesprochen.

Bei Tempo-30-Zonen und streckenbezogenem Tempo 30 vor sozialen Einrichtungen wie Kitas handelt es sich um unterschiedliche Anordnungen und Rechtsgrundlagen.

Die Anordnung von Tempo-30-Zonen erfolgt nach § 45 Absatz 1c Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Die Umsetzung der positiv bewerteten Vorschläge gehört zu den regulären Aufgaben der Bezirksämter.

Die Anordnung von Tempo 30 aufgrund des Vorhandenseins von sozialen Einrichtungen wie Kitas richtet sich nach § 45 Absatz 9 Satz 4 Ziffer 6 StVO. Die Zuständigkeit zur Prüfung und Anordnung von Tempo 30 vor sozialen Einrichtungen liegt bei der Straßenverkehrsbehörde.

 

 

  1. Wie viele Kinder insgesamt (im Alter bis 6 Jahre) sind in den Jahren 2017 2021 auf Straßen und Wegen im Bezirk Wandsbek verunfallt
    1. Insgesamt

 

VD 5:

Im genannten Zeitraum waren 112 Kinder im Alter bis zu sechs Jahren an Verkehrsunfällen beteiligt. Hiervon wurden 66 Kinder verletzt.

Darüber hinaus wurden 113 Kinder bei Verkehrsunfällen als Mitfahrende verletzt.

 

  1. mit tödlichem Ausgang

 

VD 5:

Ein Kind erlitt tödliche Verletzungen.

 

 

  1. Wie viele dieser Kinder sind auf dem Weg zur oder von einer Einrichtung (Krippe, Kita) verunfallt?

 

VD 5:

Die Datenbank „Elektronische Unfalltypen-Steckkarte“ (EUSKa) bietet keinen Kenner, um die Anzahl dieser Verkehrsunfälle zu ermitteln. Hierzu müssten alle Verkehrsunfallakten von Hand geprüft und ausgewertet werden. Dies ist mit dem vorhandenen Personal und vertretbarem Verwaltungsaufwand in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

 

 

  1. Wie viele dieser Kinder sind in einer Tempo-30-Zone vor Einrichtungen (Krippe, Kita) verunfallt?

 

VD 5:

Siehe Frage 2.

 

 

  1. Wie viele Kinder sind in einer Tempo-30-Zone (alle, ohne Begrenzung auf Krippen und Kitas) verunfallt?

 

VD 5:

EUSKa bietet die Möglichkeit nach Geschwindigkeitsbegrenzungen zu filtern. Im Sinne der Anfrage wurde der Filter auf „Zone 30“ und auf allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung „30“ gesetzt. An diesen Orten waren 24 Kinder bis einschließlich 6 Jahre aktiv beteiligt, wovon 17 Verletzungen erlitten. Drei weitere Kinder sind als Mitfahrer verletzt worden.

 

 

  1. Wie viele Kindertagesstätten gibt es im Bezirk Wandsbek?

 

Sozialbehörde:

Im Bezirk Wandsbek gibt es Stand 28.02.2022 insgesamt 256 Kitas, davon sind vier reine Horteinrichtungen und eine private Kita.

 


 

  1. Wie viele der Einrichtungen unter Punkt 5 weisen eine Tempo-30-Zone im Umfeld der Einrichtung auf?

 

VD 5:

Vor 65 der VD 5 bekannten Kitas im Bezirk Wandsbek besteht bisher keine Anordnung auf Tempo 30. Es wird dabei nicht zwischen Kindertagesstätten und Kinderkrippen unterschieden.

 

  1. Wie viele Kinderkrippen gibt es im Bezirk Wandsbek?

 

Sozialbehörde:

Von den 256 Kitas im Bezirk Wandsbek haben in 2021 vier Einrichtungen nur Krippenkinder betreut.

 

 

  1. Wie viele der Einrichtungen unter Punkt 7 weisen eine Tempo-30-Zone im Umfeld der Einrichtung auf?

 

VD 5:

Siehe Frage 6.

 

 

  1. Welche Gründe liegen vor, dass manche Einrichtung mit ihrem Wunsch nach einer Tempo-30-Zone nicht erfolgreich ist?

 

VD 5:

Die VD 5 geht bei der Beantwortung der Frage davon aus, dass hier keine Tempo-30-Zone, sondern eine streckenbezogene Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h aufgrund einer Kita gemeint ist.

Die Anwendung des § 45 Absatz 9 Satz 4 Ziffer 6 StVO zur Anordnung von Tempo 30 vor sozialen Einrichtungen ist in der Hamburger Richtlinie zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) geregelt. Demnach kommt eine Anordnung von Tempo 30 bei mehrspuriger Verkehrsführung grundsätzlich nicht in Betracht.

Zudem muss die Einrichtung über einen tatsächlichen direkten Zugang zur Straße verfügen. Nebenfahrbahnen oder im Hinterhof oder auf Hinterliegergrundstücken betriebene Einrichtungen mit einer eigenständigen Auffahrt entsprechen grundsätzlich nicht den Kriterien.

Weiterhin sind im Rahmen der Gesamtabwägung auch die Buslinien des HVV zu berücksichtigen.

Ob vor einer Kita Tempo 30 angeordnet werden kann, setzt jeweils eine Einzelfallprüfung und eine Gesamtabwägung voraus.

 

 

  1. Welche Rolle spielen Bedarfe beispielsweise des HVV nach Routenführung ohne Verzögerungen, wie sie bei Tempo-30-Zonen erfolgen müssten?

 

VD 5:

Gemäß der aktuell gültigen HRVV sind die Belange des ÖPNV im Rahmen der Gesamtabwägung zu berücksichtigen, wenn die Einrichtung auf einem Streckenabschnitt liegt, der dem strategischen Vorrangnetz des ÖPNV zuzuordnen ist. Das strategische Vorrangnetz des ÖPNV umfasst alle Strecken in Hamburg, an denen Metrobuslinien und X-Bus Linien verkehren oder eine Busdichte von mindestens 12 Fahrten innerhalb einer Stunde in einer Fahrtrichtung in der Hauptverkehrszeit vorliegt. In diesem Fall wird zum Erhalt der Attraktivität und Förderung des ÖPNV nur dann eine Anordnung einer Tempo 30-Strecke vorgenommen, wenn aufgrund örtlicher Gegebenheiten keine negativen Auswirkungen auf eine Buslinie zu erwarten sind.

Die Behörde für Inneres und Sport (A3) und die Behörde für Mobilitätswende befinden sich aktuell in einer Abstimmung, ob und inwieweit die Belange des ÖPNV auch zukünftig in diesem Maße zu berücksichtigen sind.

 

 

  1. Nach welchen Kriterien werden Tempo-30-Zonen im Umfeld von Krippen und Kitas genehmigt?

 

VD 5:

Sie werden dann angeordnet, wenn in der Einzelfallprüfung und Gesamtabwägung nach der HRVV keine unter Frage 9 genannten Gründe entgegenstehen.

 

 

  1. Aus welchen Gründen werden Anträge auf die Einrichtung einer Tempo-30-Zone vor Kitas und Krippen abgelehnt?

 

VD 5:

Siehe Antwort zu Frage 9.

 

 

  1. Gibt es unterschiedliche Kriterien / Grundlagen für die Genehmigung einer Tempo-30-Zone vor einer Krippe im Vergleich zu einer Kita?

 

VD 5:

Nein.

 

 

  1. Welche Erfahrungen liegen der Verwaltung mit der Einhaltung von Tempo-30-Bereichen (wenn möglich, spezifisch bei solchen Beschränkungen im Umfeld von Kitas und Krippen) seitens der motorisierten Verkehrsteilnehmer vor? Gibt es gesonderte Auswertungen zu Nichteinhaltung der Tempo-30-Anordnung durch LKW (Lieferwagen, Busse, Baufahrzeuge etc.) vor und falls ja, wie stellt sich die Datenlage dazu dar?

 

VD 5:

Eine Auswertung der Geschwindigkeitsmessdaten aus dem Jahr 2021 ergab folgendes Bild:

Von allen mittels mobilem Geschwindigkeitsüberwachungsanhänger (mGÜA) und Geschwindigkeitsüberwachungskraftwagen (GÜKw) gemessenen Fahrzeugen (27.405.473) wurden 2,35 % der Fahrzeuge über dem Grenzwert festgestellt.

Nach Filterung auf die Bereiche, wo Tempo 30 vor schützenswerten Einrichtungen gilt, wurden von 3.769.782 Fahrzeugen 4,75 % über dem Grenzwert festgestellt.

Eine Differenzierung auf Kitas oder Krippen ist nicht möglich. Zu den sozialen Einrichtungen gehören auch Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime und Schulen.

Eine gesonderte Auswertung der verschiedenen Fahrzeugarten ist nicht möglich.

 

 

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