Unfälle mit Kindern (Alter bis 6 Jahre) im Bezirk Wandsbek 2017 - 2021 Auskunftsersuchen vom 11.02.2022
Bei den Wünschen von Bürgerinnen und Bürgern nach Einrichtung einer Tempo-30-Zone vor einer Kinderkrippe/einer Kindertagesstätte steht vor allem der Aspekt Unfallverhütung im Fokus. Es gilt, Unfällen vorzubeugen, bei denen (hier im Blickpunkt) Kinder im Alter bis 6 Jahre zu Schaden kommen könnten. Die FDP-Fraktion Wandsbek unterstützt den präventiven Ansatz des Kinderschutzes durch Einrichtung von Tempo-30-Zonen vor Kitas und Krippen, wo eine solche Maßnahme Sinn macht, und bittet unter anderem um Darstellung der relevanten Kriterien, warum manche Krippe/Kita mit einer Tempo-30-Zone einen verstärkten Schutz vor potentiellen Unfällen erhält und andere, vergleichbar wirkende Einrichtungen nicht.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Die zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 antwortet unter Beteiligung der VD 01 Verkehrsunfallanalyse wie folgt: 17.03.2022
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) antwortet wie folgt: 25.03.2022
Vorbemerkung VD 5:
In der Drs. 21-4805 wird von Tempo-30-Zonen vor Kitas gesprochen.
Bei Tempo-30-Zonen und streckenbezogenem Tempo 30 vor sozialen Einrichtungen wie Kitas handelt es sich um unterschiedliche Anordnungen und Rechtsgrundlagen.
Die Anordnung von Tempo-30-Zonen erfolgt nach § 45 Absatz 1c Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Die Umsetzung der positiv bewerteten Vorschläge gehört zu den regulären Aufgaben der Bezirksämter.
Die Anordnung von Tempo 30 aufgrund des Vorhandenseins von sozialen Einrichtungen wie Kitas richtet sich nach § 45 Absatz 9 Satz 4 Ziffer 6 StVO. Die Zuständigkeit zur Prüfung und Anordnung von Tempo 30 vor sozialen Einrichtungen liegt bei der Straßenverkehrsbehörde.
VD 5:
Im genannten Zeitraum waren 112 Kinder im Alter bis zu sechs Jahren an Verkehrsunfällen beteiligt. Hiervon wurden 66 Kinder verletzt.
Darüber hinaus wurden 113 Kinder bei Verkehrsunfällen als Mitfahrende verletzt.
VD 5:
Ein Kind erlitt tödliche Verletzungen.
VD 5:
Die Datenbank „Elektronische Unfalltypen-Steckkarte“ (EUSKa) bietet keinen Kenner, um die Anzahl dieser Verkehrsunfälle zu ermitteln. Hierzu müssten alle Verkehrsunfallakten von Hand geprüft und ausgewertet werden. Dies ist mit dem vorhandenen Personal und vertretbarem Verwaltungsaufwand in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.
VD 5:
Siehe Frage 2.
VD 5:
EUSKa bietet die Möglichkeit nach Geschwindigkeitsbegrenzungen zu filtern. Im Sinne der Anfrage wurde der Filter auf „Zone 30“ und auf allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung „30“ gesetzt. An diesen Orten waren 24 Kinder bis einschließlich 6 Jahre aktiv beteiligt, wovon 17 Verletzungen erlitten. Drei weitere Kinder sind als Mitfahrer verletzt worden.
Sozialbehörde:
Im Bezirk Wandsbek gibt es Stand 28.02.2022 insgesamt 256 Kitas, davon sind vier reine Horteinrichtungen und eine private Kita.
VD 5:
Vor 65 der VD 5 bekannten Kitas im Bezirk Wandsbek besteht bisher keine Anordnung auf Tempo 30. Es wird dabei nicht zwischen Kindertagesstätten und Kinderkrippen unterschieden.
Sozialbehörde:
Von den 256 Kitas im Bezirk Wandsbek haben in 2021 vier Einrichtungen nur Krippenkinder betreut.
VD 5:
Siehe Frage 6.
VD 5:
Die VD 5 geht bei der Beantwortung der Frage davon aus, dass hier keine Tempo-30-Zone, sondern eine streckenbezogene Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h aufgrund einer Kita gemeint ist.
Die Anwendung des § 45 Absatz 9 Satz 4 Ziffer 6 StVO zur Anordnung von Tempo 30 vor sozialen Einrichtungen ist in der Hamburger Richtlinie zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) geregelt. Demnach kommt eine Anordnung von Tempo 30 bei mehrspuriger Verkehrsführung grundsätzlich nicht in Betracht.
Zudem muss die Einrichtung über einen tatsächlichen direkten Zugang zur Straße verfügen. Nebenfahrbahnen oder im Hinterhof oder auf Hinterliegergrundstücken betriebene Einrichtungen mit einer eigenständigen Auffahrt entsprechen grundsätzlich nicht den Kriterien.
Weiterhin sind im Rahmen der Gesamtabwägung auch die Buslinien des HVV zu berücksichtigen.
Ob vor einer Kita Tempo 30 angeordnet werden kann, setzt jeweils eine Einzelfallprüfung und eine Gesamtabwägung voraus.
VD 5:
Gemäß der aktuell gültigen HRVV sind die Belange des ÖPNV im Rahmen der Gesamtabwägung zu berücksichtigen, wenn die Einrichtung auf einem Streckenabschnitt liegt, der dem strategischen Vorrangnetz des ÖPNV zuzuordnen ist. Das strategische Vorrangnetz des ÖPNV umfasst alle Strecken in Hamburg, an denen Metrobuslinien und X-Bus Linien verkehren oder eine Busdichte von mindestens 12 Fahrten innerhalb einer Stunde in einer Fahrtrichtung in der Hauptverkehrszeit vorliegt. In diesem Fall wird zum Erhalt der Attraktivität und Förderung des ÖPNV nur dann eine Anordnung einer Tempo 30-Strecke vorgenommen, wenn aufgrund örtlicher Gegebenheiten keine negativen Auswirkungen auf eine Buslinie zu erwarten sind.
Die Behörde für Inneres und Sport (A3) und die Behörde für Mobilitätswende befinden sich aktuell in einer Abstimmung, ob und inwieweit die Belange des ÖPNV auch zukünftig in diesem Maße zu berücksichtigen sind.
VD 5:
Sie werden dann angeordnet, wenn in der Einzelfallprüfung und Gesamtabwägung nach der HRVV keine unter Frage 9 genannten Gründe entgegenstehen.
VD 5:
Siehe Antwort zu Frage 9.
VD 5:
Nein.
VD 5:
Eine Auswertung der Geschwindigkeitsmessdaten aus dem Jahr 2021 ergab folgendes Bild:
Von allen mittels mobilem Geschwindigkeitsüberwachungsanhänger (mGÜA) und Geschwindigkeitsüberwachungskraftwagen (GÜKw) gemessenen Fahrzeugen (27.405.473) wurden 2,35 % der Fahrzeuge über dem Grenzwert festgestellt.
Nach Filterung auf die Bereiche, wo Tempo 30 vor schützenswerten Einrichtungen gilt, wurden von 3.769.782 Fahrzeugen 4,75 % über dem Grenzwert festgestellt.
Eine Differenzierung auf Kitas oder Krippen ist nicht möglich. Zu den sozialen Einrichtungen gehören auch Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime und Schulen.
Eine gesonderte Auswertung der verschiedenen Fahrzeugarten ist nicht möglich.
keine Anlage/n