21-2365.1

Umschichtung zwischen Rahmenzuweisungen (RZ) hier: RZ Betriebsausgaben Kinder- und Jugendarbeit (RZ KJ) und RZ Betriebsausgaben sozialraumorientierter Angebote der Jugend- und Familienhilfe (RZ SAE) Beschlussvorlage des Ausschusses für Haushalt und Kultur

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 17.12.2020 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 8.1

Sachverhalt

 

-          Ursprüngliche Vorlage (Drs. 21-2365) im Ausschuss für Haushalt und Kultur am 24.11.2020

-          Einstimmig beschlossen

 

 

Die haushaltsrechtlichen Regelungen im Epl. 4 der BASFI erklären die Rahmenzuweisungen in der Produktgruppe 254.09 „Bezirkliche Zuweisungen Jugend und Familie“ bis zur Höhe von 100 v. H. für gegenseitig deckungsfähig.

 

Zum Ausgleich der Mehrbedarfe (Tarifkostensteigerung, Honorarkosten, Betriebskosten) innerhalb der RZ KJ sollen aufgrund der Bedarfsberechnung Landesjugendplan Stand 16.09.2020 vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Fachbehörde, die Sozialbehörde, 585.000 Euro aus der RZ SAE umgeschichtet werden.

 

PSP  3-2230301-100002.01 RZ Betriebsausgaben sozialraumorientierte Angebote, Zuschüsse SAE

Folgende Einrichtungen und Projekte werden aufgrund verschiedener Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses im Jahre 2020 finanziert:

 

Nr.

Region

Einrichtung/Projekt

Zuwendung 2020

in Euro

RI / SAE 02

1

JUST-Primarprojekt ASB

181.791 €

RII / SAE 01

2

Projekt "Von Anfang an" Abendroth-Haus/Familienteam Alstertal

68.219 €

 

 

Summe Region 1 bis 2

250.010 €

 

 

Dem Bezirksamt Wandsbek wurden im Haushaltsjahr 2020 844.000 Euro aus der Rahmenzuweisung SAE I zur Verfügung gestellt. Zur Finanzierung der o. g. Projekte und Einrichtungen wurden davon in 2020 250.010 Euro benötigt. Von den verbleibenden 593.990 EUR sollen 585.000 EUR zum Ausgleich des Mehrbedarfs in die RZ KJ, Plankostenart 97081001 „Aufwendungen Transferleistungen an Dritte o. öffentlichen Bereich“ umgeschichtet werden.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird gebeten, der Umschichtung i.H.v. 585.000 EUR gemäß § 41 (2) BezVG für das Haushaltsjahr 2020 zuzustimmen.

 

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