Umschichtung zwischen Rahmenzuweisungen (RZ) hier: RZ Betriebsausgaben Kinder- und Jugendarbeit (RZ KJ) und RZ Betriebsausgaben sozialraumorientierter Angebote der Jugend- und Familienhilfe (RZ SAE) Beschlussvorlage des Ausschusses für Haushalt, Sport und Kultur
- Ursprüngliche Vorlage (Drs. 21-0653) im Ausschuss für Haushalt, Sport und Kultur am 26.11.2019
- Einstimmig beschlossen
Die haushaltsrechtlichen Regelungen im Epl. 4 der BASFI erklären die Rahmenzuweisungen in der Produktgruppe 254.09 „Bezirkliche Zuweisungen Jugend und Familie“ bis zur Höhe von 100 v. H. für gegenseitig deckungsfähig.
Zum Ausgleich der Mehrbedarfe (Tarifkostensteigerung, Honorarkosten, Betriebskosten) innerhalb der RZ KJ sollen aufgrund der Bedarfsberechnung Landesjugendplan Stand November 2019 vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Fachbehörde BASFI 585.000 Euro aus der RZ SAE umgeschichtet werden.
PSP 3-2230301-100002.01 RZ Betriebsausgaben sozialraumorientierte Angebote, Zuschüsse SAE | ||||||||||||||||
Folgende Einrichtungen und Projekte werden aufgrund verschiedener Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses im Jahre 2019 finanziert:
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Dem Bezirksamt Wandsbek wurden im Haushaltsjahr 2019 844.000 Euro aus der Rahmenzuweisung SAE I zur Verfügung gestellt. Zur Finanzierung der o. g. Projekte und Einrichtungen wurden davon in 2019 225.972 Euro benötigt. Von den verbleibenden 618.028 EUR sollen 585.000 EUR zum Ausgleich des Mehrbedarfs in die RZ KJ, Plankostenart 97081001 „Aufwendungen Transferleistungen an Dritte o. öffentlichen Bereich“ umgeschichtet werden.
Die Bezirksversammlung wird gebeten, der Umschichtung i.H.v. 585.000 EUR gemäß § 41 (2) BezVG für das Haushaltsjahr 2019 zuzustimmen.
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