20-1971.1

Haushalt 2015 Umschichtung zwischen Rahmenzuweisungen (RZ) hier: RZ Betriebsausgaben Kinder- und Jugendarbeit (RZ KJ) und RZ Betriebsausgaben sozialraumorientierter Angebote der Jugend- und Familienhilfe (RZ SAE) Beschlussvorlage des Ausschusses für Finanzen und Kultur

Beschlussvorlage

Sachverhalt

-          Ursprüngliche Vorlage (Drs. 20-1971) im Ausschuss für Finanzen und Kultur am 17.11.2015 beraten

-          Einstimmig beschlossen

 

Die haushaltsrechtlichen Regelungen im Einzelplan 4 der BASFI erklären die Rahmenzuweisungen in der Produktgruppe 254.09 „Bezirkliche Zuweisungen Jugend und Familie“ bis zur Höhe von 100 v. H. für gegenseitig deckungsfähig.

 

Zum Ausgleich der Mehrbedarfe innerhalb der RZ KJ sollen aufgrund des Planungsszenarios vom April 2015 vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Fachbehörde BASFI 429.000 Euro aus der RZ SAE umgeschichtet werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sozialräumliche Angebotsentwicklung (SAE 1) - Rahmenzuweisung

 

Folgende Einrichtungen und Projekte werden aufgrund verschiedener Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses finanziert:

 

Nr.

Region

Einrichtung/Projekt

Zuwendung 2014

 

 

 

RI / SRA 01

1

ASB - JUST Primarprojekt

153.418 €

 

 

 

RII / SRA 03

2

Abendroth-Haus Projekt "Von Anfang an"

59.905 €

 

 

 

FB 9

3

Pestalozzi-Stiftung Treff Berne 

151.150 €

 

 

 

 

 

Gesamt

364.473 €

 

 

 

7 weitere Projekte werden nicht aus der RZ SAE sondern über SHA finanziert.

 

Dem Bezirksamt Wandsbek wurden in 2015 793.000 Euro aus der Rahmenzuweisung SAE zur Verfügung gestellt. Zur Finanzierung der o. g. Projekte und Einrichtungen werden davon 364.000 Euro benötigt. Nach Abzug verbleiben 429.000 Euro.

 

Weitere 32.425 Euro aus der durch die BASFI angekündigten Verstärkung (i. H. v. 37.000 Euro für die RZ SAE) für Tarifsteigerungsmittel sollen ebenfalls von der RZ SAE in die RZ KJ umgeschichtet werden, um den dort entstandenen Mehrbedarf decken zu können.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird gebeten, der Umschichtung i. H. v. 461.425 Euro von der RZ SAE in die RZ KJ gemäß § 41 (2) BezVG zuzustimmen.

 

 

Anhänge

eine Anlage: Anlage Umschichtung RZ SAE RZ KJ