20-4807.1

Auskömmlichkeit der Zuweisungen in der bezirklichen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe auch künftig gewährleisten Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 22.03.2018

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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19.02.2019
06.02.2019
31.01.2019
Sachverhalt

Die  Bezirksversammlung  Altona hat in ihrer Sitzung am 22.03.2018 anliegende Drucksache 20-4615 beschlossen.

 

Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) hat hierzu mit Schreiben vom 30.04.2018 wie folgt Stellung genommen:

 

Mit Schreiben vom 26.03.2018 wurden die Bezirksamtsleitungen informiert, dass die BASFI beabsichtigt, die Rahmenzuweisungen für die Offene Kinder- und Jugendarbeit, die Förderung der Erziehung in der Familie und die Sozialräumlichen Angebote der Kinder und Jugendhilfe im kommenden Doppelhaushalt um insgesamt rd. 0,5 Mio. EURO aufzustocken. Dieser Betrag entspricht 2 % von 80 % der Rahmenzuweisungen (geschätzter Anteil Personalkosten an den Rahmenzuweisungen). Mit der Aufstockung sollen die Folgen von zu erwartenden Tarifsteigerungen abgemildert werden. Die BASFI beabsichtigt im Rahmen der festgelegten Haushaltseckwerte überdies, bei den Sozialräumlichen Angeboten der Jugend- und Familienhilfe weiterhin Mittel zur Förderung der Integration von Flüchtlingen sowie zur Finanzierung von Integrationsnetzwerken zu berücksichtigen. Die Mittel sollen wie bisher entsprechend der bezirklichen Planungen den genannten Arbeitsfeldern zur Verfügung stehen. Die Entscheidung erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung der Hamburger Bürgerschaft zum Haushaltsplan 2019/2020.

 

Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 16.01.2019 wie folgt Stellung genommen:

 

Die Rahmenzuweisung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit 2019/20 ist - gemäß dem Beschluss des Jugendhilfeausschusses an den Haushalts- und Vergabeausschusses vom 07.11.18 und der Nachspezifizierung vom 05.12.18 -   auskömmlich.

 

Dazu im Einzelnen

Der Haushaltsansatz der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) für 2019/20  beträgt pro Jahr 4.104.000,00 €. Die Rahmenzuweisung OKJA wurde für den Doppelhaushalt 2019/20 von der BASFI pro Jahr insgesamt um 224.000 € erhöht. Nach Abzug der Betriebskosten in Höhe von 517.100 € stehen den freien Trägern  Zuschüsse in Höhe 3.586.900,00 €  zur Verfügung. Der notwendige Zuwendungsbedarf der freien Träger beträgt aufgrund der Tarifkostensteigerung 3.666.585,00 € und somit ergibt sich eine Differenz von 79.685,00 €. Zur Deckung dieser Differenz 2019 stehen aus dem Haushalt 2017 Rückflüsse in Höhe von 96.306,00 € zur Verfügung. Es verbleibt ein Rest in Höhe von 16.621,00 €.

 

Haushaltsjahr 2020

Um die Auskömmlichkeit 2019 zu gewährleisten, ist die Stelle „Jugendsozialarbeit Haus drei“ in Höhe von 70.000 € und die Leitungsstelle des Zirkus´Abrax Kadabrax in Höhe von 60.000 € über den Quartiersfonds finanziert worden. Um die Deckung der Bedarfe auch für das Haushaltsjahr 2020 umzusetzen, wird eine Finanzierung der verbleibenden Differenz in Höhe der o.a. Stellen in Höhe von 130.000 € analog zu 2019 über den Quartiersfonds angestrebt.

 

Die Rahmenzuweisung SAE wurde um 5.400 € angehoben. Die RZ 2019/2020 beträgt somit 342.400 €.

 

Die Rahmenzuweisung zur Förderung der Erziehung in der Familie wurde um 9.800 € angehoben.  Die RZ beträgt somit 622.800 €.

Die Rahmenzuweisungen „Förderung zur Erziehung in der Familie“ und die Rahmenzuweisung der Sozialräumlichen Angebotsentwicklung sind für den Doppelhaushalt 2019/2020 auskömmlich.

 

Sozialräumliche Integrationsnetzwerke (SIN)

Die Mittel der „Sozialräumlichen Integrationsnetzwerke“ werden in Höhe von 764.000 € in 2019 von der BASFI  zur Verfügung gestellt. Die Mittelvergabe für 2020 wird unterjährig 2019 mit allen Bezirken und der BASFI mit Hilfe neuer Zahlenerhebungen der Zielgruppen festgelegt.

 

 

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