21-2707

Uferbefestigung Deepenhornteich

Anfrage gem. § 27 BezVG

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25.02.2021
Sachverhalt

Im September 2014 befasste sich der Regionalausschuss Rahlstedt erstmals mit dem Antrag der CDU-Fraktion, in dem die Verwaltung aufgefordert wurde, die Uferbefestigung der Teichanlage am Deepenhorn, gegenüber dem Denkmal, in Stand zu setzen und die ehemals vorhandene Steganlage wiederherzustellen.

 

Unfassbare 6 Jahre später kam es zur Ankündigung einer Maßnahme, weit entfernt vom Ursprungsantrag, jedoch im angekündigten Vorgehen als Alternative akzeptiert.

Die Planungen wurden am 22.01.2020 im Regionalausschuss Rahlstedt wie folgt vorgestellt:

„…(als Uferbefestigung) Grünpflanzen einzusetzen, die einen Wasserzugang und damit auch das permanente verbotene Entenfüttern verhinderten. Dafür könne an der entgegensetzten Seite des Teiches eine Berme mit einer terrassenartigen Ufergestaltung unter Einbeziehung einer Bank gebaut werden.“

Es wurde nochmals auf den Wunsch der Stadtteilkonferenz Meiendorf nach einem Wasserzugang hingewiesen, der auch im Winter das Schlittschuhfahren ermöglichen könnte.

Daraufhin wurde folgender Beschluss gefasst:

 

„Die Verwaltung wird darum gebeten, entsprechend den am 22.1.20 vorgestellten Anregungen des Bezirksamtes an der Stelle der ursprünglichen Steganlage Grünpflanzen zu setzen, die einen Zugang zum Wasser verhindern, und stattdessen einen Wasserzugang an der gegenüberliegenden Teichseite mittels einer Berme zu ermöglichen."

 

Im weiteren zeitlichen Verlauf erhielt der Regionalausschuss Rahlstedt am 28.10.2020 mit der Drucksache 21-2202 folgende Information: 

 

„Die Abstimmung mit dem Landesbetrieb Hamburg Wasser, der als Eigentümer für das eigentliche Gewässer und die Böschungen zuständig ist, hat ergeben, dass der südlich zum Spielplatz gelegene derzeit offene Böschungsbereich des Deepenhornteiches noch in dieser Pflanzperiode dicht abgepflanzt und mittels eines zusätzlich temporär vorgehaltenen niedrigen Holzzaunes vor weiterer Nutzung geschützt wird.

 

…Auf der nördlich gegenüberliegenden Seite des Teiches wird MR- Stadtgrün, in Rücksprache mit Hamburg Wasser, einen deutlich abgeflachten ca. 4m breiten neuen Zugang schaffen. Dafür wird der vorhandene Zugang zum Wasser hin so ausgebildet, dass die jetzige Uferbruchkante verschwindet. Das Ufer wird in diesem Bereich überdies von Unrat und Gehölzbruch befreit, so dass die Sichtachse auf den Deepenhornteich erhalten bleibt. Zum Schutz der vorhandenen angrenzenden Ufervegetation wird der neue Zugang beidseitig mit einem Zaun begrenzt.

 

…Hamburg Wasser wird die seitlichen Uferflanken des neuen Zugangs durch kurze Zaunabschnitte sichern. In den Wintermonaten soll der Wasserzugang durch ein zusätzliches temporär aufgestelltes Tor gesperrt werden.“

 

Mitte Dezember 2020 musste die Meiendorfer Bevölkerung dann völlig überrascht und auch entsetzt erleben, wie am Ufer der Spielplatzseite anstatt eines niedrigen temporär zu nutzenden Holzzaunes ein Metallgitterzaun von 1,40m Höhe entstand  (Foto 1). Gegenüberliegend entstand anstatt eines Zugangs eine komplette Einzäunung des Gewässers zur Wiese hin, mit einem bis zu 1,80m hohen Metallgitterzaun, welcher eine Länge von mindestens 100m aufweist. 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

 

  1. Wer ist federführend für den Metallgitterzaun südlich des Spielplatzes und hat diesen errichtet?
    1.         Warum wurde von der angekündigten Planung abgewichen?
    2.         Wie wird diese Abweichung begründet?

 

  1. Warum errichtete MR-Stadtgrün am gegenüberliegenden Ufer einen weit von den angekündigten Maßnahmen abweichenden Zaun?
    1.         Warum wurde von der angekündigten Planung abgewichen?
    2.         Wie wird diese Abweichung begründet? 

 

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