21-2707.1

Uferbefestigung Deepenhornteich

Antwort zu Anfragen

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28.04.2021
08.04.2021
Sachverhalt

Im September 2014 befasste sich der Regionalausschuss Rahlstedt erstmals mit dem Antrag der CDU-Fraktion, in dem die Verwaltung aufgefordert wurde, die Uferbefestigung der Teichanlage am Deepenhorn, gegenüber dem Denkmal, in Stand zu setzen und die ehemals vorhandene Steganlage wiederherzustellen.

 

Unfassbare 6 Jahre später kam es zur Ankündigung einer Maßnahme, weit entfernt vom Ursprungsantrag, jedoch im angekündigten Vorgehen als Alternative akzeptiert.

Die Planungen wurden am 22.01.2020 im Regionalausschuss Rahlstedt wie folgt vorgestellt:

„…(als Uferbefestigung) Grünpflanzen einzusetzen, die einen Wasserzugang und damit auch das permanente verbotene Entenfüttern verhinderten. Dafür könne an der entgegensetzten Seite des Teiches eine Berme mit einer terrassenartigen Ufergestaltung unter Einbeziehung einer Bank gebaut werden.“

Es wurde nochmals auf den Wunsch der Stadtteilkonferenz Meiendorf nach einem Wasserzugang hingewiesen, der auch im Winter das Schlittschuhfahren ermöglichen könnte.

Daraufhin wurde folgender Beschluss gefasst:

 

„Die Verwaltung wird darum gebeten, entsprechend den am 22.1.20 vorgestellten Anregungen des Bezirksamtes an der Stelle der ursprünglichen Steganlage Grünpflanzen zu setzen, die einen Zugang zum Wasser verhindern, und stattdessen einen Wasserzugang an der gegenüberliegenden Teichseite mittels einer Berme zu ermöglichen."

 

Im weiteren zeitlichen Verlauf erhielt der Regionalausschuss Rahlstedt am 28.10.2020 mit der Drucksache 21-2202 folgende Information: 

 

„Die Abstimmung mit dem Landesbetrieb Hamburg Wasser, der als Eigentümer für das eigentliche Gewässer und die Böschungen zuständig ist, hat ergeben, dass der südlich zum Spielplatz gelegene derzeit offene Böschungsbereich des Deepenhornteiches noch in dieser Pflanzperiode dicht abgepflanzt und mittels eines zusätzlich temporär vorgehaltenen niedrigen Holzzaunes vor weiterer Nutzung geschützt wird.

 

…Auf der nördlich gegenüberliegenden Seite des Teiches wird MR- Stadtgrün, in Rücksprache mit Hamburg Wasser, einen deutlich abgeflachten ca. 4m breiten neuen Zugang schaffen. Dafür wird der vorhandene Zugang zum Wasser hin so ausgebildet, dass die jetzige Uferbruchkante verschwindet. Das Ufer wird in diesem Bereich überdies von Unrat und Gehölzbruch befreit, so dass die Sichtachse auf den Deepenhornteich erhalten bleibt. Zum Schutz der vorhandenen angrenzenden Ufervegetation wird der neue Zugang beidseitig mit einem Zaun begrenzt.

 

…Hamburg Wasser wird die seitlichen Uferflanken des neuen Zugangs durch kurze Zaunabschnitte sichern. In den Wintermonaten soll der Wasserzugang durch ein zusätzliches temporär aufgestelltes Tor gesperrt werden.“

 

Mitte Dezember 2020 musste die Meiendorfer Bevölkerung dann völlig überrascht und auch entsetzt erleben, wie am Ufer der Spielplatzseite anstatt eines niedrigen temporär zu nutzenden Holzzaunes ein Metallgitterzaun von 1,40m Höhe entstand  (Foto 1). Gegenüberliegend entstand anstatt eines Zugangs eine komplette Einzäunung des Gewässers zur Wiese hin, mit einem bis zu 1,80m hohen Metallgitterzaun, welcher eine Länge von mindestens 100m aufweist. 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

 

 

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt:             24.03.2021

 

 

  1. Wer ist federführend für den Metallgitterzaun südlich des Spielplatzes und hat diesen errichtet?
    1.         Warum wurde von der angekündigten Planung abgewichen?
    2.         Wie wird diese Abweichung begründet?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Die Zaunaufstellung erfolgte nicht durch das Bezirksamt, deshalb wurde Hamburg Wasser um Stellungnahme zu 1.1 und 1.2 gebeten. Dem  Bezirksamt Wandsbek liegt ein umfangreicher Antwortbeitrag von Hamburg-Wasser vor:
 

Bei dem Deepenhornteich handelt es sich um ein Rückhaltebecken von Hamburg Wasser, nicht um ein Gewässer. Für diese technische Anlage ist Hamburg Wasser verkehrssicherungspflichtig. Um dieser Pflicht nachzukommen, werden Becken meist eingezäunt. Da allen Beteiligten auch der Freizeitwert des Beckens bewusst ist, hat Hamburg Wasser ein Gutachten beauftragt, welches das Gefahrenpotential einschätzen und entsprechende Schutzmaßnahmen empfehlen sollte.

 

Dabei wurde das Gefahrenpotential des Beckens u. a. aufgrund des Umfeldes (anliegende Schule, Kindergarten, Spielplatz), der Böschungswinkel, der Wassertiefe und der Schlammdicke bewertet. Die Wassertiefe und die Schlammdicke wurden dafür in den vorher zugänglichen Bereichen neu gemessen.

Die Zaunelemente sind eine Folge dieser Gefahreneinschätzung und dienen der Verkehrssicherheit zum Schutz der Bevölkerung, insbesondere der anliegend spielenden Kinder.
 

Auf unser Betreiben hin ist weiterhin eine Zugänglichkeit zum Becken vorgesehen. Diese wird von uns geplant und liegt in unserem Verantwortungsbereich.

 

Der neue Zugang liegt am nördlichen Ufer und wird nur in den Wintermonaten aus Sicherheitsgründen unzugänglich gemacht, um ein Einbrechen in die Eisfläche zu verhindern. Die Zaunelemente für den Zugang zu der von uns geplanten Berme, werden von Hamburg Wasser für das Sommerhalbjahr abgebaut und eingelagert. So ist das Gewässer in diesen Monaten für die Bevölkerung erlebbar.

 

 

Von der abgestimmten Toranlage wurde abgewichen, um in den Sommermonaten einen möglichst freien Zugang zur Berme zu ermöglichen. Ein Tor wäre in den Abmessungen begrenzt. Der Zaun wird in dem Bereich der Berme im Sommer auf ca. 10 Metern komplett, inklusive Pfosten, entfernt. Das Tor wäre in den Wintermonaten abgeschlossen und würde wie der Zaun keine Zugänglichkeit ermöglichen. Die festen Zaunelemente sind stabiler und weniger Vandalismusanfällig. Zusätzlich können diese schneller repariert werden, sollte es doch zu Schäden kommen.

 

Der südliche Uferbereich wurde zur Verkehrssicherung mit entsprechenden Pflanzen bepflanzt. In der Anwachsphase wurde ein temporärer Metallzaun aufgestellt. Dieser gewährleistet ein ungestörtes und ein schnelles Anwachsen der Pflanzen. Außerdem übernimmt er die Schutzfunktion des Beckens solange die Pflanzen diese noch nicht übernehmen können. Dazu muss er eine ausreichende Stabilität und Höhe aufweisen, um ein Übersteigen zu verhindern. Gerade bei anliegendem Kindergarten, Schule und Spielplatz ist ein bestmöglicher Schutz der Kinder zu gewährleisten.“

 

 

  1. Warum errichtete MR-Stadtgrün am gegenüberliegenden Ufer einen weit von den angekündigten Maßnahmen abweichenden Zaun?
    1.         Warum wurde von der angekündigten Planung abgewichen?
    2.         Wie wird diese Abweichung begründet? 

 

Bezirksamt Wandsbek:

 

Siehe zu 1.

 

 

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