21-8189

Transparente Verfahren zur Lösungsfindung bei rechtlich komplizierten und/oder strittigen Rechtsfragen stets gewährleisten Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 18.12.2023 Hauptausschuss Ö 4

Sachverhalt

 

Die Fraktion der Grünen hatte in dieser Legislatur sehr viele Austritte aus ihrer Fraktion. Oft wurden diese Austritte von Streit begleitet, die auch an die anderen Fraktionen herangetragen wurden. So trat die erste Abgeordnete 2020 aus der Fraktion der Grünen aus und blieb fraktionsloses Mitglied. Der zweite Abgeordnete trat 2022 aus und war fraktionslos. Im Dezember 2022 wechselte er zur SPD. Ein dritter Abgeordneter legte am 05.10.2022 sein Mandat nieder. Die Nachrückerin von der Liste der Grünen trat nicht in die Grüne Fraktion ein und blieb fraktionslos. Zwischenzeitlich hatte die Bezirksversammlung Wandsbek sogar drei ehemalige Grüne als fraktionslose Mitglieder. Diese strukturelle Schwäche der Grünen brachte eine enorme Unruhe in die Bezirksversammlung. Mehrheiten mussten ständig überprüft werden. Für die Ausschüsse ist eine Neufestlegung der Ausschussgrößen am 15.12.2022 beantragt worden (Drucksache 21-6337). Die Überschaubarkeit der gerade geltenden Zahl der Ausschussmitglieder und -besetzungen schrumpfte mit jeder Veränderung bei den Grünen. Dies führte und führt zu erheblichen Mehrbelastungen für die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung, aber auch für alle anderen Fraktionen. Bis heute haben die Grünen ein Mitglied weniger, als zu Beginn der Legislatur. Im Gegensatz zu den Grünen war die CDU stets konstant mit 13 Abgeordneten vertreten.

Die im Vortext in Drucksache 21-8159 von den Grünen erhobenen Vorwürfe der „Verzögerung“ durch die CDU weisen wir entschieden zurück. Vielmehr ist die rechtliche Lage kompliziert. Dies erkennt man auch gut an der Stellungnahme der Fachanwälte aus der Kanzlei Klemm & Partner mbB. Für die Lösung der vorliegenden Pattsituation in den Ausschüssen kommen unterschiedliche Möglichkeiten in Betracht. Welche rechtens oder nicht rechtens ist, ist strittig. Gespräche zwischen Fraktionen können immer erst dann geführt werden, nachdem allen Fraktionen die Rechtslage schriftlich ausführlich erläutert wurde. „Ansprachen“ zu später Stunde nach einer Sitzung auf dem Flur oder beim Rausgehen nach einer Stadtteilkonferenz als adäquate Kommunikation anzuführen, ist in Anbetracht der komplizierten rechtlichen Materie nicht angemessen.

Zudem weisen wir daraufhin, dass in der Sitzung des Ältestenrates am 06.11.2023 die Verabredung getroffen wurde, den Gegenstand der Beratung über die Ausschussbesetzungen in den nächsten Ältestenrat am 04.12.2023 zu vertagen, um die Beratung in den Fraktionen zu ermöglich.

Die vielen Wechsel der Grünen in dieser Legislatur lassen erkennen, dass sich die Bezirksversammlung Wandsbek ein besser geordnetes Verfahren zur Lösungsfindung von Ausschussbesetzungen geben muss. Das Präsidium und die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung Wandsbek müssen sicherstellen, dass bei konkurrierenden Rechtsabwägungen eine Gleichbehandlung der Fraktionen der Bezirksversammlung Wandsbek durch eine schriftliche Informationslage mit angemessenen textlichen Erläuterungen und frühzeitiger Versendung stets gewährleistet werden. Umso komplizierter und/oder strittiger die Rechtsfragen sind, desto ausführlicher und transparenter müssen daher sogleich die Erläuterungen der schriftlichen Informationen als Fließtext ausfallen. Hier gilt es dringend nachzubessern.

 

Dies vorausgeschickt möge der Hauptausschuss beschließen:

Petitum/Beschluss

 

  1. Ein und Austritte von Bezirksabgeordneten werden von der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung per Drucksache an alle Mitglieder der Bezirksversammlung Wandsbek versandt. Damit soll die gleichzeitige Information aller Mitglieder der Bezirksversammlung über Veränderungen in der Bezirksversammlung, als auch die spätere Nachvollziehbarkeit über das Ratsinformationssystem Allris besser gewährleistet werden.
  2. Informationsübersichten der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung zu rechtlich komplizierten und/oder strittigen Rechtslagen sollen stets mit einem erläuternden Fließtext flankiert werden. Diese Erläuterungen sollen umso ausführlicher ausfallen, je strittiger und/oder komplizierter die Rechtsmaterie ist.
  3. Informationsübersichten der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung zu rechtlich komplizierten und/oder strittigen Rechtslagen müssen stets spätestens 5 Arbeitstage vor der Sitzung eines Ältestenrates an die Fraktionen versandt werden. Damit soll berücksichtigt werden, dass bei komplizierten und/oder strittigen Rechtsfragen die Fraktionsvorstände zuvor sich gemeinsam besprechen und rechtlich abwägen können.

 

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