Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen in der Region Alstertal
Der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung liegen folgende Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen vor:
- Saseler Weg (von Farmsener Landstraße bis Saseler Kamp)/Volksdorfer Weg (von Saseler Kamp bis Meiendorfer Mühlenweg)
- Kritenbarg 15-21 – Anlage von Schutzstreifen für Radfahrer
- Josthöhe – Einrichtung personengebundener Parkstand
- Immenkoppel, 22339 Hamburg – Hummelsbüttel – personengebundener barrierefreier Stellplatz
- Kahden / Hufnerweg – Aufbringung von Grenzmarkierungen als Parkverbot
- Wellingsbütteler Weg ggü. 64 – Einrichtung einer Elektro-Ladesäule
- Waldingstraße 1
- Eitnerweg / Timmkoppel – Aufbringung von Grenzmarkierungen
- Lüttmelland – Einrichtung personengebundener Parkstand
- Heckkoppel zwischen Berner Weg und Konrad-Reuter-Straße – Freigabe der Einbahnstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung
- Kupferredder Schule / Kita – Einrichtung einer Tempo-30-km/h-Strecke
- Alter Berner Weg ggü. 18-20/ Volksdorfer Weg – eingeschränktes Halteverbot
- Kiwittredder 58 ggü. – Verkehrszeichen an einer baulichen Engstelle
Der Regionalausschuss Alstertal nimmt Kenntnis.
Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen in der Region Alstertal
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