Optimierung der straßenverkehrlichen Maßnahmen wegen Busumleitungen als Folge der Sanierungsmaßnahmen "Kreuzung Kratzmann" (Sasel) Beschluss der Bezirksversammlung vom 14.07.2016 (Drs. 20-3024.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Bezirksversammlung Wandsbek spricht sich für eine Optimierung der straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen aus:
Das PK 35 nimmt wie folgt Stellung:
Vorbemerkung:
Die Mävers Ingenieurgesellschaft mbH hat als baubegleitende Instanz des Landesbetriebes Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) im Einvernehmen mit der Straßenverkehrsbehörde des PK 35 das Aufstellen der Verkehrsschilder im Zusammenhang mit der Umbaumaßnahme „Kreuzung Kratzmann“ auch im Bereich Saseler Mühlenweg und Alsterredder veranlasst.
Zu 1.
Die Haltverbotsschilder im Saseler Mühlenweg wurden durch die Aufstellfirma bereits vom Radweg entfernt und gesichert am Fahrbahnrand postiert. Das Verkehrszeichen 206 StVO ( Halt ! Vorfahrt gewähren !) im Alsterredder, Einmündung Saseler Mühlenweg ist nach Freischnitt vom Grünbewuchs wieder deutlich erkennbar. Dem zuständigen Straßenbaulastträger, hier Bezirksamt Wandsbek, wurde im Rahmen einer Schadensmeldung mitgeteilt , die im Beschluss aufgeführten Verkehrszeichen zu reinigen oder auszutauschen.
Zu 2.
Das PK 35 sieht keine zwingende Gebotenheit nach § 45 ( 9 ) der Straßenverkehrsordnung ( StVO ) , die bestehende Vorfahrtregelung „ rechts vor links“ im Alsterredder durch eine zusätzliche Beschilderung zu verdeutlichen. Das in der Anlage vorgestellte Zusatzzeichen mit der Bezeichnung STVO 2804 ist nicht im Katalog der amtlichen Verkehrszeichen enthalten und kann straßenverkehrsbehördlich nicht angeordnet werden.
Zu 3.
In Kalenderwoche 32 wurden im Alsterredder, Südseite, zwischen Süder-Ohe und Saseler Mühlenweg zusätzliche Haltverbote eingerichtet, um hier insbesondere die Flächen im Bereich der Einmündungen Süder-Ohe, Eekbusch und Sickerkoppel von parkenden Fahrzeugen freizuhalten.
Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) nimmt auf Grundlage einer Stellungnahme der Stadtreinigung Hamburg (SRH) wie folgt Stellung:
Zu 4.
Es fällt nicht in die Zuständigkeit des HVV, Papierkörbe an ihren Haltestellenanlagen zur Verfügung zu stellen, dies obliegt der SRH. Bei temporärer Verlegung von Haltestellen erhalten die Ersatzbushaltestellen, deren reguläre Bushaltestellen mit einem Papierkorb ausgestattet sind, ebenfalls einen Abfallbehälter. Die SRH ist hierbei allerdings auf rechtzeitige Informationen zu den jeweiligen Baumaßnahmen angewiesen. Daher wurden nun, nach Bekanntwerden der Sanierungsmaßnahme an der „Kreuzung Kratzmann“, die vier Ersatzbushaltestellen auch mit Papierkörben ausgestattet.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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