23-0996.2

Kapellenstraße auf Höhe der Bushaltestellen Mehrenskamp sicher queren

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 16.12.2025 Regionalausschuss Billstedt Ö 8.1

Sachverhalt

Der Regionalausschuss Billstedt hat in seiner Sitzung am 16.09.2025 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der GRÜNE- und SPD-Fraktion Drs. Nr. 23-0996 einstimmig zugestimmt.

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat in seiner Sitzung am 16.10.2025 den Beschluss bestätigt.

Die Bushaltestelle Mehrenskamp erschließt sowohl den Kinderspielplatz und die Turnhalle des Turnvereins Gut Heil Billstedt am Schöfferstieg, wie auch die Elbkindertagesstätte Druckerstraße. Zusätzlich nutzen viele Bewohner*innen die Haltestellen, die dabei die Kapellenstraße queren müssen.

An dieser Stelle ist in der Kapellenstraße ein Tempolimit von 50 km/h ausgewiesen, zudem ist sie in dem Bereich zwischen Schöfferstieg und Mehrenskamp leicht kurvig und dadurch teilweise schlecht einsehbar. Eine sichere Querung ist hier, vor allem für langsamere Fußnger*innen in den Hauptverkehrszeiten, nicht möglich. Die nächsten Querungshilfen in Form von Lichtzeichenanlagen sind erst an den Kreuzungen Kapellenstraße/Steinbeker Marktstraße und Kapellenstraße/Oberschleems vorhanden.

hrend der Bauarbeiten gegenüber dem Arndesstieg war ein temporärer Fußngerüberweg eingerichtet, um die Querungssituation für alle Verkehrsteilnehmende, aber insbesondere Mobiltätseingeschränkte und Kinder, sicherer zu gestalten. Eine Verstetigung dieses „Zebrastreifens“ oder anderer Querungshilfen würde hier, beispielsweise auf Höhe der Kapellenstraße 46, Sicherheit schaffen.

Die Verwaltung wird gebeten, gemeinsam mit dem PK42 die Möglichkeiten verschiedener Querungshilfen an dieser Stelle zu prüfen und den Regionalausschuss Billstedt von dem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

Petitum/Beschluss

Die Straßenverkehrsbehörde (StVB) am Polizeikommissariat (PK) 42 nimmt wie folgt Stellung:

Gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschrift ist die Einrichtung besonderer Querungshilfen für Fußnger wie Fußngerüberwege oder Lichtsignalanlagen nur an Stellen vorgesehen, an denen der Verkehr sehr stark ist und für Fußnger in objektiv gesteigertes Risiko beim Überschreiten der Fahrbahn besteht. Die Einrichtung einer solchen Regelung bewirkt eine Umkehr des normalerweise geltenden Vorrangs des fließenden Verkehrs (§ 25 Abs. 3 StVO) zugunsten der Fußnger. Dabei sind die besonderen Einschränkungen aus § 45 Abs. 9 StVO gesondert zu beachten und zu prüfen.

Bei der Einrichtung von Fußngerüberwegen werden die Bestimmungen der Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußngerüberwegen (R-FGÜ) berücksichtigt, um die Verkehrssicherheit dauerhaft zu gewährleisten. Nach diesen Richtlinien ist ein Fußngerüberweg nur zussig, wenn die Anzahl der Fahrzeuge und das Fußngeraufkommen dies rechtfertigen (mindestens 50 Fußnger und 200 Fahrzeuge in der Spitzenstunde).

Im Rahmen der vorliegenden Drucksache wurde eine Verkehrszählung in der Kapellenstraße zwischen Arndesstieg und Mehrenskamp durchgeführt, um die Einrichtung einer gesicherten Straßenquerung zu prüfen.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Kapellenstraße beträgt gemäß StVO 50 km/h. Der betreffende Straßenabschnitt liegt aus Richtung Billstedt kommend unmittelbar hinter einer S-Kurve nach einem leichten Anstieg. Die Kapellenstraße wird durch die Buslinie 32 in beiden Richtungen im 5-Minuten-Takt während der Spitzenzeiten befahren.

Messungen mit einem Verkehrsstatistikgerät ergaben ein durchschnittliches Geschwindigkeitsniveau deutlich unter 50 km/h. Die Verkehrsbelastung liegt bei einem Tagesdurchschnitt von rund 2.800 Fahrzeugen, mit bis zu 275 Fahrzeugen pro Stunde in den Spitzenzeiten.

Die Mindestanforderung von 50 querenden Fußngern pro Stunde wurde mehrfach zu unterschiedlichen Tageszeiten erreicht. Insbesondere montags bis freitags ist in den Morgenstunden zwischen 07:00 und 09:00 Uhr ein erhöhtes Fußngeraufkommen festzustellen, mit bis zu 130 Personen pro Stunde, die die Kapellenstraße queren.

Ein Großteil der querenden Personen sind Schüler aller Altersgruppen sowie Eltern mit Kinder-gartenkindern.

Die Fußngerströme stammen überwiegend aus den Siedlungen Mehrenskamp, Korverweg/Arndesstieg sowie über den Gemeindeweg aus der Siedlung Druckerstraße zu den Bushaltestellen „Mehrenskamp“ und umgekehrt.

Die Analyse der Unfalldaten der letzten drei Jahre ergab keine Auffälligkeiten hinsichtlich Fußngerbeteiligung; es wurden keine Verkehrsunfälle zum Nachteil von Fußngern gemeldet.

Fazit:

Die Einrichtung einer gesicherten Querungshilfe in Form eines Fußngerüberwegs ist aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde am PK 42 zu begründen, da die verkehrlichen Voraussetzungen nach den Bestimmungen der R-FGÜ bzw. der VwV zur StVO vorliegen.

Aufgrund der hohen Anzahl besonders schutzbedürftiger Personen (insbesondere Kinder) wäre jedoch gemäß Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiLSA, Ziff. 1.2.1) auch die Errichtung einer Fußngerlichtsignalanlage möglich und aus Sicht der örtlichen Straßenverkehrsbehörde die vorzugswürdige Maßnahme. Eine Lichtsignalanlage bietet eine höhere Sicherheit, da ein Fußngerüberweg lediglich eine trügerische Sicherheit vermitteln kann.

Die Straßenverkehrsbehörde empfiehlt daher, die Errichtung einer Fußngerlichtsignalanlage als sichere Querung beim Straßenbaulastträger weiter zu verfolgen.

Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Kapellenstraße Druckerstraße

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