Sportlicher Aufstieg darf nicht an Reinigungskosten scheitern - AMTV und leistungsorientierten Handballsport verlässlich unterstützen Antrag der CDU-Fraktion
Letzte Beratung: 04.11.2026 Regionalausschuss Rahlstedt Ö 6.6
Der AMTV Hamburg leistet einen wichtigen Beitrag zum Jugend-, Amateur- und Leistungssport in Rahlstedt. Nach Angaben des Vereins stellen die Kosten der Hallenreinigung nach der Nutzung von Handballhaftmitteln, umgangssprachlich „Backe“, seit Jahren eine erhebliche Belastung dar. Sie schränken die sportlichen Entwicklungsmöglichkeiten ein und erschweren die Wahrnehmung von Aufstiegschancen.
Wo zugelassene Haftmittel für den jeweiligen Wettkampfbetrieb erforderlich sind, gehört eine geeignete Reinigung zu den Voraussetzungen einer sportgerecht nutzbaren Halle. Die dafür entstehenden Kosten dürfen nicht dazu führen, dass sportlich qualifizierte Mannschaften auf eine Teilnahme an höheren Spielklassen verzichten müssen oder Mittel für Nachwuchsförderung und Trainingsarbeit fehlen.
Andere Kommunen übernehmen hierfür finanzielle Verantwortung. Die Landeshauptstadt Hannover dokumentiert in ihrem Bericht für den Sportausschuss vom September 2024 die Finanzierung der Haftmittelreinigung für Drittligavereine sowie einen Zuschuss für die Sporthalle Anderten. In Esslingen wurde 2025 ein Modell zur hälftigen Finanzierung zusätzlicher professioneller Haftmittelreinigung durch Stadt und Vereine beschlossen.
Diese Beispiele zeigen, dass eine öffentliche Finanzierung oder Kostenbeteiligung möglich ist. Eine weitgehende Verlagerung der Kosten auf die Vereine schafft gegenüber solchen Standorten schlechtere Rahmenbedingungen für den Hamburger Amateur- und Jugendleistungssport.
Die bisherigen Befassungen in den Drucksachen 21-9007, 22-0088 und 22-0722 haben die Problematik bereits aufgegriffen. Erforderlich ist nun eine dauerhafte und planbare Lösung.
Hinzu kommt nach Darstellung des AMTV, dass die vom Verein beauftragte Reinigung zugleich reguläre Reinigungsarbeiten übernimmt. In welchem Umfang dadurch bereits öffentlich finanzierte Leistungen ersetzt werden, muss nachvollziehbar geklärt und bei der künftigen Organisation berücksichtigt werden.
Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss folgende Empfehlung für die Bezirksversammlung beschließen:
Für die notwendige Hallenreinigung nach zugelassener Haftmittelnutzung im gemeinnützigen Jugend- und Amateurleistungssport ist eine dauerhafte öffentliche Finanzierung zu entwickeln. Ziel ist die vollständige Übernahme der notwendigen und wirtschaftlich angemessenen Reinigungskosten durch die öffentliche Hand, damit Trainingsbetrieb, Wettkampfteilnahme und sportlich erreichte Aufstiegsmöglichkeiten nicht an Reinigungskosten scheitern.
Gemeinsam mit dem AMTV und den betroffenen Hallenbewirtschaftern, insbesondere SBH beziehungsweise GMH, ist eine verbindliche Reinigungs- und Finanzierungsvereinbarung für die vom Verein genutzten Hallen zu erarbeiten. Diese soll den AMTV dauerhaft und erheblich finanziell sowie organisatorisch entlasten. Eine zusätzliche Vereins- oder Hallennutzungsgebühr soll hierfür nicht vorgesehen werden.
Das Bezirksamt wird gebeten, den erforderlichen Finanzierungsbedarf zu ermitteln und eine Beschlussvorlage für einen dauerhaft verfügbaren bezirklichen Finanzierungsanteil einschließlich Deckungsvorschlag vorzulegen. Die zuständigen Fachbehörden werden gebeten, die ergänzend erforderlichen Mittel bereitzustellen. Ein ungedeckter Finanzierungsbedarf ist gegenüber dem Senat anzumelden.
Die regulär öffentlich finanzierten Reinigungsleistungen und die vom AMTV beauftragten Arbeiten sind hinsichtlich Flächen, Leistungsumfang, Zeitpunkten und Kosten abzugleichen. Überschneidungen sind durch abgestimmte Leistungsbeschreibungen und erforderlichenfalls durch Vertragsanpassungen zu beseitigen.
Vorrangig soll die Haftmittelreinigung in die öffentlich organisierte Hallenreinigung integriert werden. Erfolgt die Reinigung weiterhin durch einen vom Verein beauftragten Dienstleister, ist eine öffentliche Finanzierung der zuvor abgestimmten und anerkannten Leistungen zu vereinbaren. Bereits finanzierte Leistungsanteile sind dabei zu berücksichtigen.
Bis zum Abschluss der dauerhaften Vereinbarung ist gemeinsam mit dem AMTV eine finanzierte Übergangslösung vorzubereiten. Diese soll verhindern, dass notwendige Reinigungsaufwendungen den Trainings- und Wettkampfbetrieb oder die Wahrnehmung sportlich erreichter Aufstiegsmöglichkeiten gefährden. Ein hierfür erforderlicher Mittelbeschluss ist rechtzeitig vorzulegen.
In der Vereinbarung sind zugelassene Haftmittel, geeignete Reinigungsverfahren, Übergabezeiten, Qualitätskontrollen und Verantwortlichkeiten festzulegen. Die sichere und uneingeschränkte anschließende Nutzung durch Schulen und andere Sportgruppen ist zu gewährleisten.
Die Übertragbarkeit auf weitere, vergleichbar betroffene gemeinnützige Vereine ist anhand transparenter Kriterien vorzusehen. Erfahrungen anderer Kommunen mit öffentlich finanzierter Haftmittelreinigung sind einzubeziehen.
Dem Regionalausschuss Rahlstedt ist zeitnah von den Ergebnissen zu berichten.
keine Anlage/n
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