22-0088

Hallenreinigung nach Handballspielen mit Haftmitteln hamburgweit einheitlich organisieren Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.05.2024 (Drs. 21-9007)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 12.11.2024 Ausschuss für Haushalt, Sport und Kultur Ö 6.2

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

1. Die Finanzbehörde wird gebeten bei den anstehenden Haushaltsberatungen die Kosten r die Reinigung der Sporthallen dem nach Handballtraining bzw. den Handallspielen mit Haftmitteln für die Hamburger Vereine zu berücksichtigen und bereitzustellen,

2. Den zuständigen Ausschuss für Finanzen in der nächsten Legislatur der Bezirksversammlung Wandsbek über das Ergebnis zu informieren.

 

 

Stellungnahme der Finanzbehörde:

 

Zu 1. und 2.:

Die Herausforderungen der Sportvereine für die Nutzung von Haftmitteln sind bekannt. In Hamburg ist der Einsatz von Haftmitteln in Schulsporthallen grundsätzlich nicht erlaubt. Um den höherklassig spielenden Vereinen einen Einsatz zu ermöglichen, wurde 2017 zwischen dem Hamburger Handball Verband, den Bezirksämtern sowie den Unternehmen im Schulbau, SBH/GMH und HEOS/LIG eine Vereinbarung geschlossen. Diese erlaubt für ausgewählte Hallen ausnahmsweise den Einsatz von Haftmitteln. Diese Vereinbarung wird hallenweise jährlich zur neuen Saison erneuert.

In diesem inzwischen bewährten Modell verpflichten sich die Schulbauunternehmen zu einer jährlichen Grundreinigung der Sporthallen und zur Reinigung der allgemeinen Verschmutzungen des Schul- und Vereinsbetriebs. Dies sorgt für eine Gleichbehandlung aller Sporttreibenden in den Schulsporthallen der Stadt Hamburg. Die Vereine verpflichten sich ihrerseits zur Beseitigung aller Verschmutzungen durch Haftmittel und zwar nach jedem Training und jedem Spiel. Hierbei beauftragen die Sportvereine teils externe Dienstleister, teils wird die Reinigung in Eigenleistung vorgenommen.

Eine pauschale Notwendigkeit für eine Kostendeckung durch die Finanzbehörde wird vor diesem Hintergrund nicht gesehen.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

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