Sauberkeit des Verbindungswegs zwischen Bekassinenau und Hermann-Balk-Straße Beschluss der Bezirksversammlung vom 07.04.2016 (Drs. 20-2482.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) nimmt unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) wie folgt Stellung:
Zu 1.
Die Standpapierkörbe wurden zwischenzeitlich von der SRH wieder jeweils an den Sitzbänken entlang des Verbindungsweges aufgestellt. Der Hängepapierkorb am Anfang des Verbindungsweges Höhe Hermann-Balk-Straße wurde ebenfalls nach Reparatur wieder aufgehängt.
Zu 2.
Der Verbindungsweg ist ein gewidmeter öffentlicher Weg, dessen nord-westliche Seite an die Bahnstrecke der U-Bahnlinie 1 angrenzt und somit zur Hälfte eine anliegerfreie Strecke gemäß § 29 Abs. 4 Hamburgisches Wegegesetz (HWG) ist. Die südöstliche Seite grenzt an bebaute Flurstücke und fällt somit in die Anliegerreinigungspflicht. Ungeachtet dieser geteilten Zuständigkeiten reinigt die SRH diesen Verbindungsweg aufgrund der starken Verschmutzungssituation einmal wöchentlich.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
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