Rahmenbedingungen für die Vergabe politischer Mittel im Bezirk Wandsbek Beschlussvorlage des Ausschusses für Haushalt, Sport und Kultur
Letzte Beratung: 26.02.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 9.1
- Der Ausschuss für Haushalt, Sport und Kultur hat den ursprünglichen interfraktionellen Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen und der FDP-Fraktion (Drs. 22-2333.1) in seiner Sitzung am 10.02.2026 einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion beschlossen.
Zur Umsetzung von sozialen, gemeinnützigen oder kulturellen Projekten in Wandsbek stellen die sogenannten „Politischen Mittel“ des Bezirkes eine wichtige Fördermöglichkeit dar. Diese setzen sich aus Kulturmitteln, Sondermitteln und dem Förderfonds zusammen. Von Konzertveranstaltungen über Kinderfeste und Stadtteilveranstaltungen bis hin zu notwendigen Sanierungsmaßnahmen oder Investitionen der Wandsbeker Vereine – all das wird aus den politischen Mitteln unterstützt.
Die Vergabe der Mittel erfolgt über den Ausschuss für Haushalt, Sport und Kultur. Dort haben sich neben den zuwendungsrechtlich gebotenen Richtlinien im Laufe der Zeit noch weitere zusätzliche Rahmenbedingungen ergeben, die nun transparent für Antragstellende politisch festgelegt werden sollen.
Die Bezirksversammlung Wandsbek möge beschließen:
Das Ziel der Sonder- und Kulturmittel ist die Förderung diverser kultureller und/oder sozialer Vorhaben im Bezirk sowie die Unterstützung der in Wandsbek tätigen Vereine bei der Realisierung von Investitionen oder Projekten. Dabei sollen eine möglichst große Vielfalt an Angeboten und Organisationen abgedeckt sowie verschiedene Zielgruppen erreicht werden. Die Mittel sind als Fehlbedarfsfinanzierung vorgesehen.
Vielfalt und Weltoffenheit sind identitätsstiftend für die hanseatische Stadtgesellschaft. Entsprechend soll die Förderung aus bezirklichen Mitteln zur Stärkung der Gemeinschaft und eines vielfältigen Zusammenlebens beitragen. Die Bezirksversammlung setzt sich gegen Rassismus und Antisemitismus sowie jede andere Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit ein, sie schützt die Würde und Freiheit aller Menschen. Diesen Anspruch haben auch die geförderten Projekte zu erfüllen.
Generell gelten die Regelungen des Zuwendungsrechts. Im Folgenden werden zusätzliche Rahmenbedingungen der Bezirkspolitik festgelegt. Sie dienen als Orientierung für Antragstellende und stellen eine Leitlinie bei der Vergabe der Mittel dar. Sie sind keine abschließende Aufzählung. Abweichungen sind nur im Einzelfall vorgesehen. Hierfür wird Antragstellenden empfohlen, bereits mit der Antragstellung zu den Fraktionen Kontakt aufzunehmen.
Darüber hinaus wird Antragstellenden, die erstmals einen Antrag stellen und eine Antragssumme von 5.000 € übersteigen, empfohlen, sich den Fraktionen vorzustellen.
Für die Vergabe der Politischen Mittel im Bezirk Wandsbek werden die folgenden ergänzenden Rahmenbedingungen zu den zuwendungsrechtlich geltenden Regelungen festgelegt:
Für höhere Stundensätze ist die Notwendigkeit einer entsprechenden besondere Qualifikation sowie deren Vohandensein nachzuweisen. Davon ausgenommen sind Honorare für professionell tätige Personen.
keine Anlage/n
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