22-2333

Rahmenbedingungen für die Vergabe politischer Mittel im Bezirk Wandsbek Debattenantrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen und der FDP-Fraktion, angemeldet zur Debatte von der SPD-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 09.10.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 4.2

Sachverhalt

Zur Umsetzung von sozialen, gemeinnützigen oder kulturellen Projekten in Wandsbek stellen die sogenannten „Politischen Mittel“ des Bezirkes eine wichtige Fördermöglichkeit dar. Diese setzen sich aus Kulturmitteln, Sondermitteln und dem Förderfonds zusammen. Von Konzertveranstaltungen über Kinderfeste und Stadtteilveranstaltungen bis hin zu notwendigen Sanierungsmaßnahmen oder Investitionen der Wandsbeker Vereine all das wird aus den politischen Mitteln unterstützt.

Die Vergabe der Mittel erfolgt über den Ausschuss für Haushalt, Sport und Kultur. Dort haben sich neben den zuwendungsrechtlich gebotenen Richtlinien im Laufe der Zeit noch weitere zusätzliche Rahmenbedingungen ergeben, die nun transparent für Antragstellende politisch festgelegt werden sollen.

Die Bezirksversammlung Wandsbek möge beschließen:

Petitum/Beschluss

Das Ziel der Sonder- und Kulturmittel ist die Förderung diverser kultureller und/oder sozialer Projekte im Bezirk sowie die Unterstützung der Wandsbeker Vereine bei der Realisierung von Investitionen oder Projekten. Generell gelten hierfür die Regelungen des Zuwendungsrechts.

Im Folgenden werden zusätzliche Rahmenbedingungen der Bezirkspolitik für die Vergabe der Politischen Mittel festgelegt. Sie dienen als Orientierung für Antragstellende und stellen eine Leitlinie bei der Vergabe der Mittel im Ausschuss für Haushalt, Sport und Kultur dar. Sie stellen keine abschließende Aufzählung dar. Abweichungen sind nur im Einzelfall vorgesehen. Hierfür wird Antragstellenden empfohlen, bereits mit der Antragstellung zu den Fraktionen Kontakt aufzunehmen. Darüber hinaus wird Antragstellenden, die erstmals einen Antrag stellen und eine Antragssumme von 5.000 € übersteigen, empfohlen, sich den Fraktionen vorzustellen.

r die Vergabe der Politischen Mittel im Bezirk Wandsbek werden die folgenden ergänzenden Rahmenbedingungen festgelegt:

  1. Fahrt- und Transportkosten sowie Verpflegungskosten werden generell nicht gefördert.
  2. Zuwendungen an behördliche Einrichtungen sind nach Zuwendungsrecht ausgeschlossen. Genauso werden Vorhaben im Zuständigkeitsbereich von Fachbehörden nur im Einzelfall mit bezirklichen Mitteln unterstützt.
  3. Die Förderung von religiösen Organisationen wird auf maximal 60 Prozent der beantragten Zuwendung beschränkt. Ausnahmen sind für Projekte möglich, an deren Durchführung ein besonderes bezirkliches Interesse besteht.
  4. Eine Abweichung der Eigenmittelquote von mindestens 5 % der Projektausgaben ist aufgrund des Zuwendungsrechts nur aufgrund eines besonderen öffentlichen Interesses möglich. Dieses muss durch einen Antrag der Fraktionen im Ausschuss begründet werden.
  5. Bei investiven Projekten von über 10.000 € wird in der Regel eine Eigenmittelquote von mindestens 10 % erwartet.
  6. r Veranstaltungen wie Stadtteilfeste gelten Obergrenzen der Förderung aus Sondermitteln in Höhe von 15.000 €r eintägige Veranstaltungen und
    20.000 €r Wochenendveranstaltungen. Ausnahmen hierfür sind für besondere Jubiläen oder notwendige Sicherheitsvorkehrungen möglich.
  7. Entschädigungen für ehrenamtlich tätige Personen sollen grundsätzlich 20 € pro Stunde nicht übersteigen. Für höhere Stundensätze ist zwingend eine besondere Qualifikation nachzuweisen. Davon ausgenommen sind Honorare für beruflich tätige Personen.
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