Rahmenbedingungen für die Vergabe politischer Mittel im Bezirk Wandsbek Debattenantrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen und der FDP-Fraktion, angemeldet zur Debatte von der SPD-Fraktion
Letzte Beratung: 09.10.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 4.2
Zur Umsetzung von sozialen, gemeinnützigen oder kulturellen Projekten in Wandsbek stellen die sogenannten „Politischen Mittel“ des Bezirkes eine wichtige Fördermöglichkeit dar. Diese setzen sich aus Kulturmitteln, Sondermitteln und dem Förderfonds zusammen. Von Konzertveranstaltungen über Kinderfeste und Stadtteilveranstaltungen bis hin zu notwendigen Sanierungsmaßnahmen oder Investitionen der Wandsbeker Vereine – all das wird aus den politischen Mitteln unterstützt.
Die Vergabe der Mittel erfolgt über den Ausschuss für Haushalt, Sport und Kultur. Dort haben sich neben den zuwendungsrechtlich gebotenen Richtlinien im Laufe der Zeit noch weitere zusätzliche Rahmenbedingungen ergeben, die nun transparent für Antragstellende politisch festgelegt werden sollen.
Die Bezirksversammlung Wandsbek möge beschließen:
Das Ziel der Sonder- und Kulturmittel ist die Förderung diverser kultureller und/oder sozialer Projekte im Bezirk sowie die Unterstützung der Wandsbeker Vereine bei der Realisierung von Investitionen oder Projekten. Generell gelten hierfür die Regelungen des Zuwendungsrechts.
Im Folgenden werden zusätzliche Rahmenbedingungen der Bezirkspolitik für die Vergabe der Politischen Mittel festgelegt. Sie dienen als Orientierung für Antragstellende und stellen eine Leitlinie bei der Vergabe der Mittel im Ausschuss für Haushalt, Sport und Kultur dar. Sie stellen keine abschließende Aufzählung dar. Abweichungen sind nur im Einzelfall vorgesehen. Hierfür wird Antragstellenden empfohlen, bereits mit der Antragstellung zu den Fraktionen Kontakt aufzunehmen. Darüber hinaus wird Antragstellenden, die erstmals einen Antrag stellen und eine Antragssumme von 5.000 € übersteigen, empfohlen, sich den Fraktionen vorzustellen.
Für die Vergabe der Politischen Mittel im Bezirk Wandsbek werden die folgenden ergänzenden Rahmenbedingungen festgelegt:
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.