Rahmenbedingungen für die Vergabe politischer Mittel im Bezirk Wandsbek Ersetzungsantrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen und der FDP-Fraktion
Letzte Beratung: 10.02.2026 Ausschuss für Haushalt, Sport und Kultur Ö 5.1.1
Ersetzungsantrag zurDrs. 22-2333
Das Ziel der Sonder- und Kulturmittel ist die Förderung diverser kultureller und/oder sozialer Vorhaben im Bezirk sowie die Unterstützung der in Wandsbek tätigen Vereine bei der Realisierung von Investitionen oder Projekten. Dabei sollen eine möglichst große Vielfalt an Angeboten und Organisationen abgedeckt sowie verschiedene Zielgruppen erreicht werden. Die Mittel sind als Fehlbedarfsfinanzierung vorgesehen.
Vielfalt und Weltoffenheit sind identitätsstiftend für die hanseatische Stadtgesellschaft. Entsprechend soll die Förderung aus bezirklichen Mitteln zur Stärkung der Gemeinschaft und eines vielfältigen Zusammenlebens beitragen. Die Bezirksversammlung setztsich gegen Rassismus und Antisemitismus sowie jede andere Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit ein, sie schützt die Würde und Freiheit aller Menschen. Diesen Anspruch haben auch die geförderten Projekte zu erfüllen.
Generell gelten die Regelungen des Zuwendungsrechts. Im Folgenden werden zusätzliche Rahmenbedingungen der Bezirkspolitik festgelegt. Sie dienen als Orientierung für Antragstellende und stellen eine Leitlinie bei der Vergabe der Mittel dar. Sie sind keine abschließende Aufzählung. Abweichungen sind nur im Einzelfall vorgesehen. Hierfür wird Antragstellenden empfohlen, bereits mit der Antragstellung zu den Fraktionen Kontakt aufzunehmen.
Darüber hinaus wird Antragstellenden, die erstmals einen Antrag stellen und eine Antragssumme von 5.000 € übersteigen, empfohlen, sich den Fraktionen vorzustellen.
Für die Vergabe der Politischen Mittel im Bezirk Wandsbek werden die folgenden ergänzenden Rahmenbedingungen zu den zuwendungsrechtlich geltenden Regelungen festgelegt:
Für höhere Stundensätze ist die Notwendigkeit einer entsprechenden besondere Qualifikation sowie deren Vohandensein nachzuweisen. Davon ausgenommen sind Honorare für professionell tätige Personen.
keine Anlage/n
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