22-2333.1

Rahmenbedingungen für die Vergabe politischer Mittel im Bezirk Wandsbek Ersetzungsantrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen und der FDP-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 10.02.2026 Ausschuss für Haushalt, Sport und Kultur Ö 5.1.1

Sachverhalt

Ersetzungsantrag zurDrs. 22-2333

Petitum/Beschluss

Das Ziel der Sonder- und Kulturmittel ist die Förderung diverser kultureller und/oder sozialer Vorhaben im Bezirk sowie die Unterstützung der in Wandsbektigen Vereine bei der Realisierung von Investitionen oder Projekten. Dabei sollen eine möglichst große Vielfalt an Angeboten und Organisationen abgedeckt sowie verschiedene Zielgruppen erreicht werden. Die Mittel sind als Fehlbedarfsfinanzierung vorgesehen.

Vielfalt und Weltoffenheit sind identitätsstiftend für die hanseatische Stadtgesellschaft. Entsprechend soll die Förderung aus bezirklichen Mitteln zur Stärkung der Gemeinschaft und eines vielfältigen Zusammenlebens beitragen. Die Bezirksversammlung setztsich gegen Rassismus und Antisemitismus sowie jede andere Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit ein, sie schützt die Würde und Freiheit aller Menschen. Diesen Anspruch haben auch die geförderten Projekte zu erfüllen.

Generell gelten die Regelungen des Zuwendungsrechts. Im Folgenden werden zusätzliche Rahmenbedingungen der Bezirkspolitik festgelegt. Sie dienen als Orientierung für Antragstellende und stellen eine Leitlinie bei der Vergabe der Mittel dar. Sie sind keine abschließende Aufzählung. Abweichungen sind nur im Einzelfall vorgesehen. Hierfür wird Antragstellenden empfohlen, bereits mit der Antragstellung zu den Fraktionen Kontakt aufzunehmen.

Darüber hinaus wird Antragstellenden, die erstmals einen Antrag stellen und eine Antragssumme von 5.000 übersteigen, empfohlen, sich den Fraktionen vorzustellen.

r die Vergabe der Politischen Mittel im Bezirk Wandsbek werden die folgenden ergänzenden Rahmenbedingungen zu den zuwendungsrechtlich geltenden Regelungen festgelegt:

  1. Fahrt- und Transportkosten sowie Verpflegungskosten werden grundsätzlich nicht gefördert.
  2. Zuwendungen an behördliche Einrichtungen sind nach Zuwendungsrecht ausgeschlossen. Genauso werden Vorhaben im Zuständigkeitsbereich von Fachbehörden nur im Einzelfall mit bezirklichen Mitteln unterstützt.
  3. Die Förderung von religiösen Organisationen wird auf maximal 60 Prozent der beantragten Zuwendung beschränkt. Ausnahmen sind für Projekte möglich, an deren Durchführung ein besonderes bezirkliches Interesse besteht.
  4. Wenn weniger als 5,01 % der Projektausgaben als Eigenmittel eingebracht werden, ist die Zuwendung nur aufgrund eines besonderen öffentlichen Interesses möglich. Dieses muss durch einen Antrag der Fraktionen im Ausschuss begründet werden.
  5. Bei investiven Projekten von über 10.000 € werden angemessene Eigenmittel erwartet, diese betragen in der Regel mehr als 10 % der Gesamtsumme.
  6. Die beantragten Zuwendungen sollen sich grundsätzlich an Nachhaltigkeitskriterien, insbesondere sozialen, ökonomischen und ökologischen Aspekten, orientieren.
  7. Für Veranstaltungen wie Stadtteilfeste gelten Obergrenzen der Förderung aus Sondermitteln in Höhe von 15.000 € für eintägige Veranstaltungen und 20.000 € für mehrtägige Veranstaltungen. Ausnahmen sind für besondere Jubiläen oder notwendige Sicherheitsvorkehrungen möglich.
  8. Entschädigungen für ehrenamtlich tätige Personen sollen grundsätzlich 20 € pro Stunde nicht übersteigen. Als Orientierung gelten folgende Bemessungsgrundlagen
    • ◦Helfertätigkeiten bis zu 15 € pro Stunde
    • ◦für koordinierende Tätigkeiten, Übungsleiter und Gruppenleitungen bis zu 20 € pro Stunde.

r höhere Stundensätze ist die Notwendigkeit einer entsprechenden besondere Qualifikation sowie deren Vohandensein nachzuweisen. Davon ausgenommen sind Honorare für professionell tätige Personen.

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Datum/Gremium
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