Parkordnung Oktaviostraße (bez. Drs. 21-3329 und Drs. 21-3315.1) Beschlussvorlage des Ausschusses für Mobilität und Wirtschaft
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob einerseits das Schild 315-50 in der Oktaviostraße, beginnend ab Stoltenbrücke bis zur Ahornstraße, in versetzter Weise der Fahrtrichtung aufgestellt werden kann. Andererseits möge geprüft werden, ob eine entsprechende Markierung von Parkflächen an dieser Stelle möglich ist.
keine Anlage/n