Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42, 42a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Antrag vom 03.11.2020 auf vorübergehende Änderung der Genehmigung der Linien 176, 276/ eine Einstweiligen Erlaubnis (EE) für die Ersatzlinie 475
Seitens W/MR bestehen keine Bedenken.
Einzelheiten sind den beiliegenden Unterlagen zu entnehmen.
Der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft wird um Kenntnisnahme gebeten.
- Anschreiben der BVM, Rechtsamt, Verkehrsgewerbeaufsicht, Omnibusverkehr
(nicht-öffentlich)
- Änderung des Fahrplans/Linienweges des Antragstellers (nicht-öffentlich)