Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) - Linien 118 und 174
Letzte Beratung: 18.08.2021 Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität Ö 5.2.4
Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Antrag vom 28.06.2021 auf vorübergehende Änderung des Linienwegs/Fahrplans der Linien 118 und 174
Antragsteller: HHA
Aufgrund von Bauarbeiten in der Straße Kleekamp müssen die Linien 118 und 174 jeweils in beiden Richtungen umgeleitet werden. Die HHA beantragt die vorübergehende Änderung des Linienwegs der Linien 118 und 174 von 02.07.2021 bis voraussichtlich 13.08.2021.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Unterlagen.
Als Träger der Straßenbau- bzw. Wegebaulast im Einzugsbereich des beantragten Verkehrs wird das Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR) des Bezirksamtes Nord gem. § 14 PBefG dazu angehört.
Seitens MR bestehen für das Gebiet des Bezirkamtes Nord keine straßenbaulichen Bedenken.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
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