21-2552

Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) - Linien 118 und 174

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 18.08.2021 Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität Ö 5.2.4

Sachverhalt

 

Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

 

Antrag vom 28.06.2021 auf vorübergehende Änderung des Linienwegs/Fahrplans der Linien 118 und 174

Antragsteller: HHA

 

Aufgrund von Bauarbeiten in der Straße Kleekamp müssen die Linien 118 und 174 jeweils in beiden Richtungen umgeleitet werden. Die HHA beantragt die vorübergehende Änderung des Linienwegs der Linien 118 und 174 von 02.07.2021 bis voraussichtlich 13.08.2021.

 

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Unterlagen.

 

Als Träger der Straßenbau- bzw. Wegebaulast im Einzugsbereich des beantragten Verkehrs wird das Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR) des Bezirksamtes Nord gem. § 14 PBefG dazu angehört.

 

Seitens MR bestehen für das Gebiet des Bezirkamtes Nord keine straßenbaulichen Bedenken.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Michael Werner-Boelz

 

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

Antrag, Linienführung Linien 118 und 174  

Lokalisation Beta

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