21-1888

Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42, 42a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Antrag vom 24.07.2020 auf vorübergehende Änderung der Genehmigung der Linie 166

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Seitens W/MR bestehen keine Bedenken.

Einzelheiten sind den beiliegenden Unterlagen zu entnehmen.

 

Petitum/Beschluss

 

Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

 

- Anschreiben der BWVI, Rechtsamt, Verkehrsgewerbeaufsicht,

    Omnibusverkehr (nicht-öffentlich)

- Streckeninformation des Antragstellers (nicht-öffentlich)