21-1888

Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42, 42a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Antrag vom 24.07.2020 auf vorübergehende Änderung der Genehmigung der Linie 166

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Seitens W/MR bestehen keine Bedenken.

Einzelheiten sind den beiliegenden Unterlagen zu entnehmen.

Petitum/Beschluss

Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft wird um Kenntnisnahme gebeten.

Anhänge

- Anschreiben der BWVI, Rechtsamt, Verkehrsgewerbeaufsicht,

Omnibusverkehr (nicht-öffentlich)

- Streckeninformation des Antragstellers (nicht-öffentlich)

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.