Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42, 42a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Antrag vom 24.07.2020 auf vorübergehende Änderung der Genehmigung der Linie 166
Seitens W/MR bestehen keine Bedenken.
Einzelheiten sind den beiliegenden Unterlagen zu entnehmen.
Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft wird um Kenntnisnahme gebeten.
- Anschreiben der BWVI, Rechtsamt, Verkehrsgewerbeaufsicht,
Omnibusverkehr (nicht-öffentlich)
- Streckeninformation des Antragstellers (nicht-öffentlich)
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