Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42, 42a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Antrag auf vorübergehende Änderung des Linienwegs der Linie 118
Einzelheiten sind den beiliegenden Unterlagen zu entnehmen.
Der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft wird um Kenntnisnahme gebeten.
Antrag (nicht-öffentlich)
Streckeninformation des Antragstellers (nicht-öffentlich)