Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) - Linien 26 und 118
Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42 Personenbeförderungs-gesetz (PBefG)
Antrag vom 25.11.2022 (Anzeige 09.02.2022) auf vorübergehende Änderung des Linienwegs/Fahrplans der Linien 26 und 118
Antragsteller: Hamburger Hochbahn AG
Auf den Linien 26 und 118 liegt seit dem 09.02.2022 eine Betriebsstörung vor. Aufgrund von Bauarbeiten kann die Haltestelle „Sydneystraße“ Richtung „Dakarweg“ von den Linien 26 und 118 nicht bedient werden.
Die Hamburger Hochbahn AG beantragt die vorübergehende Änderung des Linienwegs/ Fahrplans der o. g. Linien bis voraussichtlich 17.03.2023. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Unterlagen.
Als Träger der Straßenbau- bzw. Wegebaulast im Einzugsbereich des beantragten Verkehrs wird das Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR) des Bezirksamtes Nord gem. § 14 PBefG dazu angehört.
Seitens MR bestehen für das Gebiet des Bezirkamtes Nord keine straßenbaulichen Bedenken.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
Antrag, Anhörung, Linienpläne Linien 26 und 118