Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42, 42a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Antrag vom 29.04.2020 auf vorübergehende Änderung des Linienwegs der Stadtbus-Linien 118 und 177
Seitens W/MR bestehen zum neuen Antrag keine Bedenken.
Einzelheiten sind den beiliegenden Unterlagen zu entnehmen.
Der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft wird um Kenntnisnahme gebeten.
- Antrag zur Anhörung des Antragstellers (nicht-öffentlich)
- Fahrplanänderung des Antragstellers (Linie 118) (nicht-öffentlich)
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