21-1368

Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42, 42a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Antrag vom 29.04.2020 auf vorübergehende Änderung des Linienwegs der Stadtbus-Linien 118 und 177

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Seitens W/MR bestehen zum neuen Antrag keine Bedenken.

Einzelheiten sind den beiliegenden Unterlagen zu entnehmen.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

 

-          Antrag zur Anhörung des Antragstellers (nicht-öffentlich)

-          Fahrplanänderung des Antragstellers (Linie 118) (nicht-öffentlich)