Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42, 42a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Antrag auf Verlängerung einer Einstweiligen Erlaubnis eines Verkehrs für die Sonderlinie X65.
Einzelheiten sind der beiliegenden Unterlagen zu entnehmen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft wird um Kenntnisnahme gebeten.