Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42, 42a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Antrag auf Verlängerung einer Einstweiligen Erlaubnis eines Verkehrs für die Sonderlinie X65.
Letzte Beratung: 02.11.2023 Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft Ö 6.6
Einzelheiten sind der beiliegenden Unterlagen zu entnehmen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft wird um Kenntnisnahme gebeten.
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.