Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42, 42a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Antrag auf Genehmigung der vorübergehenden Änderung des Linienwegs für die Linie 161 (X61)
Einzelheiten sind den beiliegenden Unterlagen zu entnehmen.
Der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft wird um Kenntnisnahme gebeten.
Streckeninformation des Antragstellers (nicht-öffentlich)