Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42, 42a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Antrag auf die dauerhafte Änderung des Linienwegs/Fahrplans der Linien 10 und 162
Einzelheiten sind den beiliegenden Unterlagen zu entnehmen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft wird um Kenntnisnahme gebeten.