Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42, 42a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Antrag auf vorübergehende Änderung der Linien X11, X22, 10, 162, 261, 263, 618, 762
Einzelheiten sind den beiliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft wird um Kenntnisnahme gebeten.