Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Antrag auf Erteilung der Einstweiligen Erlaubnis für die Linie X65
Einzelheiten sind den beiliegenden Unterlagen zu entnehmen.
Der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft wird um Kenntnisnahme gebeten.
Streckeninformationen des Antragstellers (nicht-öffentlich)