21-4896

Laubentfernung auf Sicherheitsstreifen Auskunftsersuchen vom 24.02.2022

Anfrage gem. § 27 BezVG

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03.03.2022
Sachverhalt

 

Uns erreichten im vergangenen Herbst vermehrt Anfragen zur Reinigung der Sicherheitsstreifen neben Fahrbahnen. Einige Bürger kehrten anscheinend Laub auf die Straße, was zu missbilligenden Reaktionen auf Seiten der Stadtreinigung führte.

 

In einem konkreten Fall befinden sind die Sicherheitsstreifen lediglich zwischen der Straße und einer erhöhten Baumreihe (siehe Foto).

 

Aufgrund der, über die Jahrzehnte sehr, verschiedenen Bauformen, scheint es in Einzelfällen zu rechtlicher Unsicherheit seitens der Anwohner gekommen zu sein.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

  1. Wer ist für die Reinigung von Sicherheitsstreifen an Fahrbahnen im Allgemeinen zuständig?

 

  1. Wie stellt sich der Sachverhalt im angefügten Beispiel dar (siehe Anlage)?

 

  1. Wer haftet bei Unfällen aufgrund von nicht gereinigten Sicherheitsstreifen?

 

  1. rfen Anwohner die Sicherheitsstreifen reinigen, wenn sie nicht dafür zuständig sind? Wenn ja, wohin muss das Laub entsorgt werden?

 

  1. rfen Anwohner weiteres Laub auf die Sicherheitsstreifen und/oder Straße geben (falls ja, in welchen Fällen)?

 

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