Ladezone Frahmredder: Alle Belieferungsarten weiterhin erlauben! Antrag der CDU-Fraktion
Letzte Beratung: 09.01.2025 Ausschuss für Mobilität Ö 5.5
Im westlichen Teil des Frahmredders wurde im westlichen Teil im Rahmen des Umbaus eine Lieferzone für zwei Fahrzeuge geschaffen (Beschilderung siehe beigefügtes Foto).
Auf Vorschlag des Bezirksamtes hat der Hauptausschuss in der Phase ohne Regionalausschüsse am 11.07.2024 mit der Drucksache 22-0094 beschlossen, dass hier durch ein Zusatzzeichen die Ladezone grundsätzlich nur durch E-Ladefahrzeuge und Lastenräder genutzt werden dürfen.
Ab einem Gesamtgewicht von 4,25 t dürfen jedoch auch Fahrzeugen mit den übrigen Antriebsarten hier halten (Zusatzschild siehe Anlage).
In Gesprächen mit Geschäftsleuten aus dem Frahmredder sowie Vertretern von Logistikleistern hat sich herausgestellt, dass im Gegensatz zur Hamburger Innenstadt die Begrenzung bei der Anlieferung mit E-Ladefahrzeugen und Lastenrädern in der Stadtrandlage Alstertal nicht der Realität entspricht.
Das bedeutet, dass die Anlieferung im Frahmredder unnötig erschwert wird.
Dies vorausgeschickt möge der Ausschuss für Mobilität die folgende Empfehlung für die Bezirksversammlung Wandsbek beschließen:
Beschluss:
Die zuständigen Behörden werden gebeten, dass geplante Zusatzschild für die emissionsfreie Ladezone im Frahmredder gar nicht erst anzubringen bzw. wieder zu entfernen.
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.