22-0803

Ladezone Frahmredder: Alle Belieferungsarten weiterhin erlauben! Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 15.01.2025 Regionalausschuss Alstertal Ö 5.6

Sachverhalt

Im westlichen Teil des Frahmredders wurde im westlichen Teil im Rahmen des Umbaus eine Lieferzone für zwei Fahrzeuge geschaffen (Beschilderung siehe beigefügtes Foto).

Auf Vorschlag des Bezirksamtes hat der Hauptausschuss in der Phase ohne Regionalausschüsse am 11.07.2024 mit der Drucksache 22-0094 beschlossen, dass hier durch ein Zusatzzeichen die Ladezone grundsätzlich nur durch E-Ladefahrzeuge und Lastenräder genutzt werden rfen.

Ab einem Gesamtgewicht von 4,25 t dürfen jedoch auch Fahrzeuge mit den übrigen Antriebsarten hier halten (Zusatzschild siehe Anlage).

In Gesprächen mit Geschäftsleuten aus dem Frahmredder sowie Vertretern von Logistikleistern hat sich herausgestellt, dass im Gegensatz zur Hamburger Innenstadt die Begrenzung bei der Anlieferung mit E-Ladefahrzeugen und Lastenrädern in der Stadtrandlage Alstertal nicht der Realität entspricht.

Das bedeutet, dass die Anlieferung im Frahmredder unnötig erschwert wird.

Der Regionalausschuss Alstertal möge beschließen:

Petitum/Beschluss

Die zuständigen Behörden werden gebeten, dass geplante Zusatzschild für die emissionsfreie Ladezone im Frahmredder gar nicht erst anzubringen bzw. wieder zu entfernen.

Die Bezirksversammlung möge sich diesem Beschluss anschließen.

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