21-4338.1

Keine Kettenreihenhäuser im Blockinnenbereich für Tonndorfer Erbbaurechtssiedlung, Pfeifenstiele über § 34 BauGB ermöglichen und Härtefälle in einer Kommission für Erbbaurechte überprüfen Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur Drs. 21-4227.1

Antrag

Letzte Beratung: 30.11.2021 Planungsausschuss Ö 5.1.1

Sachverhalt

 

-          Die Bezirksversammlung hat die Punkte 1 und 2 des Petitums des ursprünglichen Änderungsantrags der CDU-Fraktion (Drs. 21-4338) in der Sitzung am 18.11.2021 in den Planungsausschuss überwiesen.

 

 

Folgender Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur Drs. 21-4227.1 liegt der Geschäftsstelle vor:

 

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Die Grundstücke werden nach § 34 BauGB mit Nachbarzustimmungen im hinteren Grundstücksteil umgebungsangepasst in Form von Einzel- und Doppelhäusern nachverdichtet. Auf eine geschlossene Bebauung mit Kettenreihenhäusern (länger als 50 m) wird verzichtet.
  2. Es erfolgt kein separater Bau einer Erschließungsstraße. Stattdessen werden die hinteren Grundstücksteile durch Pfeifenstiele, die mehrere Grundstücke erschließen, angebunden. Die Versickerungsfähigkeit der Pfeifenstielerschließung von Regenwasser muss dabei gewährleistet werden.

 

 

Bera­tungs­reihen­folge
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Anhänge

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