21-4338

Keine Kettenreihenhäuser im Blockinnenbereich für Tonndorfer Erbbaurechtssiedlung, Pfeifenstiele über § 34 BauGB ermöglichen und Härtefälle in einer Kommission für Erbbaurechte überprüfen Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur Drs. 21-4227.1

Antrag

Letzte Beratung: 18.11.2021 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 4.1.1

Sachverhalt

Folgender Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur Drs. 21-4227.1 liegt der Geschäftsstelle vor:

 

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Die Grundstücke werden nach § 34 BauGB mit Nachbarzustimmungen im hinteren Grundstücksteil umgebungsangepasst in Form von Einzel- und Doppelhäusern nachverdichtet. Auf eine geschlossene Bebauung mit Kettenreihenhäusern (länger als 50 m) wird verzichtet.
  2. Es erfolgt kein separater Bau einer Erschließungsstraße. Stattdessen werden die hinteren Grundstücksteile durch Pfeifenstiele, die mehrere Grundstücke erschließen, angebunden. Die Versickerungsfähigkeit der Pfeifenstielerschließung von Regenwasser muss dabei gewährleistet werden.
  3. Die Bezirksversammlung Wandsbek fordert den Senat auf, Härtefälle bei den Vertragsverlängerungen in einer Kommission für Erbbaurechte aufzunehmen und zu überprüfen. Insbesondere soll dabei die tatsächliche Preissteigerung, Verlängerung der bisher vorgesehenen Laufzeiten von nur 40 Jahren für Altverträge, Übergangsfristen der Altverträge für aufwachsende Pacht und Rückgabeoptionen der Erbbaugrundstücke überprüft werden. Kaufoptionen für Erbbaurechtsgrundstücke von Siedlungshäusern sollen eröffnet werden.

 

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