Ist der Bezirk Wandsbek eine Hochburg für Ratten? Auskunftsersuchen vom 18.03.2024
Letzte Beratung: 19.11.2024 Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz Ö 8.3
Mit der Drucksache 22/14661 beleuchtete die CDU-Bürgerschaftsfraktion die Situation von Mäusen und Ratten in Hamburg. Die Tabelle zu den Rattenmeldungen seit 2021 zeigt, dass die Zahl der Rattenmeldungen im Bezirk Wandsbek in den jeweiligen Jahren seit 2021 immer am höchsten war. Zwar ist der Bezirk Wandsbek der bevölkerungsreichste Bezirk in Hamburg, aber ist das auch die Erklärung für diese Zahl? Warum gibt es im Bezirk Wandsbek so viele Rattenmeldungen? Wo, warum und durch wen werden Ratten in Grünanlagen bekämpft, dessen Bekämpfung durch orangene Aushänge sichtbar wird.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Die Sozialbehörde (SB) antwortet wie folgt: 28.03.2024
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 30.04.2024
Vorbemerkung der Sozialbehörde (SB):
Zur besseren Koordination der Bekämpfungsmaßnahmen unterliegen Ratten in Hamburg einer Meldepflicht (Hamburger Verordnung über Rattenbekämpfung von 1963). Eine Sichtung von Ratten ist dem Institut für Hygiene und Umwelt (HU) zu melden. Das HU ist für die Rattenbekämpfung auf öffentlichem Grund zuständig. Für die Rattenbekämpfung auf privatem Grund ist der Eigentümer / Besitzer zuständig und verantwortlich.
Sozialbehörde (SB):
Der Bezirk Wandsbek ist flächenmäßig der zweitgrößte Bezirk mit der größten Bevölkerungsdichte, daher sind die jährlichen Meldungen zu Ratten im Bezirk Wandsbek im Vergleich zu anderen Bezirken höher.
Sozialbehörde (SB):
Die Anzahl der Meldungen oder Einsätze vor Ort, sind nicht immer mit einem tatsächlichen Rattenbefall gleichzusetzen. Besonders in den waldreichen Bereichen des Bezirks stellt sich bei einer Überprüfung vor Ort der vermeintliche Rattenbefall als Wühl- oder Schermausbefall heraus. Außerdem ist die hohe Anzahl von Einzel- oder Reihenhausbebauung gleichzusetzen mit einer grundsätzlich vermehrten Anzahl von Meldungen und insbesondere einer vermehrten Vogelfütterung auf Privatgrundstücken (immer häufiger auch Hühnerhaltung). Die Fütterung von Tieren ist die Hauptursache für einen Rattenbefall auf Privatgrundstücken.
Sozialbehörde (SB):
Die Mitarbeitenden der Abteilung für Schädlingsbekämpfung des HU sichern und verhindern durch zielgerichtete Rattenbekämpfungsmaßnahmen seit Jahren das Aufkommen einer größeren Anhäufung von Ratten in den Bezirken.
Dementsprechend erfolgen unterschiedliche vor Ort-Kontrollen durch die Mitarbeitenden, um den Erfolg der getroffenen Maßnahmen langfristig zu sichern.
Sozialbehörde (SB):
Die gesetzliche Grundlage dafür bildet § 17 Abs. 2 des Infektionsschutzgesetzes und die Hamburger Verordnung über Rattenbekämpfung von 1963. Ratten sind potentielle Überträger verschiedener bakterieller und viraler Krankheitserreger, wie z.B. Salmonellen, Leptospiren, das Hantavirus und Hepatitis E, und auch von Pilzen und Parasiten.
Sozialbehörde (SB):
Siehe Vorbemerkung.
Sozialbehörde (SB):
Im Eichtalpark, im Wandbeker Gehölz (besonders im Bereich Robert-Schuman-Brücke / Rantzaustraße) und ebenso in den kleinen Parkanlagen Am Husaren Denkmal und dem Puvogel-Garten im Bereich Wandsbeker Marktstraße wurden seit 2021 Rattenbekämpfungsmaßnahmen durchgeführt.
Sozialbehörde (SB):
Hierzu liegen keine Zahlen vor. Die Vergütung der Schädlingsbekämpfung durch das HU ist Teil des Gesamtbudgets des HUs und wird nicht nach Bezirken aufgeschlüsselt.
Bezirksamt Wandsbek:
Bürgerinnen und Bürger melden dem Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt in unterschiedlichen Zusammenhängen das Vorkommen von Ratten, z.B. im Zusammenhang mit der Aufgabenwahrnehmung des Abschnittes Wohnraumschutz. Es kommen auch Meldungen über Ratten vor, die (angeblich) in oder in der Nähe von Betrieben, die Lebensmittel verarbeiten oder produzieren, gesehen wurden. In solchen Fällen überprüft der Abschnitt Lebensmittelüberwachung anlassbezogen den Betrieb hinsichtlich hygienischer Mängel. Die Dokumentation dieser Kontrollen findet im Fachverfahren BALVI statt. Aus diesem Fachverfahren lässt sich zwar auswerten, ob in der anlassgebenden Verbraucherbeschwerde (Meldung) das Wort „Ratten“ erwähnt wurde bzw. ob diese Meldung mit dem Stichwort „Ratten“ ins Fachverfahren eingetragen wurde, allerdings bildet diese Auswertung nicht alle Fälle ab, bei denen es eventuell Hinweise auf Ratten gab. Seit dem Jahr 2021 gab es gemäß dieser Form der Auswertung eine Meldung mit dem auswertbaren Stichwort „Ratten“, und zwar im Jahr 2021.
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.