22-0726

Rattenproblematik im Bezirk Eimsbüttel

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

07.02.2025

Lfd. Nr. 56 (22)

Kleine Anfrage gemäß § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Matthias Blenski (CDU-Fraktion)

Rattenproblematik im Bezirk Eimsbüttel

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

Sachverhalt:
Die zunehmende Präsenz von Ratten in Niendorf Nord (siehe auch Mitteilungsvorlage der Verwaltung Drucksachen-Nr.: 21-4725), insbesondere im Bereich der Parkanlage und des Einkaufszentrums am Ernst-Mittelbach-Ring, hat im letzten und in diesem Jahr verstärkt zu Unmut bei den Anwohnerinnen und Anwohnern geführt. Die Problematik stellt nicht nur eine Belastung für die Lebensqualität dar, sondern birgt auch gesundheitliche Risiken.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Bezirksamtsleiterin:

Schwerpunkte der Bekämpfung:

  1. Auf welche Gebiete des Bezirks Eimsbüttel konzentrieren sich derzeit die Maßnahmen zur Rattenbekämpfung?
  2. Gibt es statistische Auswertungen, die den Befall in spezifischen Stadtteilen oder Straßenzügen darstellen?


Budgetentwicklung:

  1. Wie hoch ist das aktuelle Budget des Bezirks für die Rattenbekämpfung?
  2. Wie hat sich dieses Budget in den letzten fünf Jahren entwickelt?

Brennpunkte:

  1. Welche Gebiete im Bezirk gelten aktuell als Brennpunkte für Rattenbefall?
  2. Gibt es wiederkehrende Muster, die diese Brennpunkte begünstigen (z. B. Müllentsorgung, Parks)?

Strategie für 2025:

  1. Welche konkreten Strategien und Maßnahmen plant die Bezirksverwaltung für das Jahr 2025, um der Rattenproblematik entgegenzutreten?
  2. Werden dabei neue Technologien oder Präventionsansätze berücksichtigt?


Zusätzliche Maßnahmen:

  1. Welche kurzfristigen Maßnahmen könnten ergriffen werden, um die Rattenpopulation zeitnah zu reduzieren, insbesondere in bekannten Brennpunkten?
  2. Plant die Bezirksverwaltung eine verstärkte Bürgeraufklärung, beispielsweise durch Kampagnen zur korrekten Müllentsorgung?
  3. Werden langfristige Präventionsstrategien erwogen, wie bauliche Veränderungen oder die Einführung von Müllsystemen, die weniger zugänglich für Ratten sind?

Zu dieser Anfrage meldet das Bezirksamt Fehlanzeige wegen Nicht-Zuständigkeit. Hier liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Ein Rattenbefall ist grundsätzlich dem Institut für Hygiene und Umwelt (HU) anzuzeigen. Auf privatem Grund ist der Grundeigentümer für die Bekämpfung zuständig, auf öffentlichem Grund bekämpft das HU.

Petitum/Beschluss

ohne

Anhänge

keine

Lokalisation Beta
Ernst-Mittelbach-Ring

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