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Infostand-Genehmigung/Rücknahme der Genehmigung Öjendorfer Damm 50 Kleine Anfrage vom 19.10.2022

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

Lauf offizieller Übersicht über die verfügbaren Plätze für einen Infostand seitens einer politischen Organisation hatten wir zuerst für den 21.10. und den 28.10. einen Infostand am Öjendorfer Damm 50 angemeldet – und eine Bestätigung erhalten.

Wir haben den Termin für den gewünschten Infostand dann geändert auf 4.11. und 11.11. und dafür am 11.Oktober ebenfalls eine Erlaubnis nach dem Hamburgischen Wegegesetz erhalten.

Am 13. Oktober erhielten wir einen Widerruf der Genehmigung, mit der Begrünung: Der Standort sei leider anderweitig vergeben (Corona-Teststation).

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 27.10.2022

  1. Seit wann ist die genannte Teststation an diesem Ort genehmigt und in Betrieb?

Bezirksamt Wandsbek:

Die Genehmigung wurde ab 22.03.2021 erteilt.

  1. Wer hat damals die Genehmigung erteilt?

Bezirksamt Wandsbek:

Das Bezirksamt.

  1. Warum war dies dem Bereich „Sondernutzung und Gewerbemeldungen“ nicht bekannt?

Bezirksamt Wandsbek:

Die Sondernutzungsgenehmigung (siehe zu 2.) war durch das Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt erteilt worden und somit auch dort bekannt.

  1. Ist es richtig, dass an eben dieser Stelle im September ein Infostand mit Dr. Andreas Dressel stattgefunden hat?

Bezirksamt Wandsbek:

Ein Informationsstand einer politischen Partei fand statt, die ggf. anwesenden Funktionsträger sind dem Bezirksamt nicht bekannt.

  1. Wie viele Anträge auf Nutzung dieses Standortes für einen Infostand sind seit Errichtung der Teststation eingereicht, zuerst genehmigt und dann widerrufen worden?

Bezirksamt Wandsbek:

Zwei.

  1. Ist bei der Vergabe des potentiellen Standortes für Infostände an ein Testcenter zur Dauernutzung an einen Ausweichstandort für Infostand-Interessenten gedacht worden und wenn ja, welcher ist dafür vorgesehen, und wenn nein, warum nicht?

Bezirksamt Wandsbek:

Als Ausweichstandort kommt der Raum unmittelbar vor Hausnr. 50 (Apotheke) in Betracht. Es handelt sich dabei um eine Fläche i.S. § 25 Abs. 2 HWG (öffentlich zugänglicher Privatgrund), für dessen Nutzung die Zustimmung des Eigentümers erforderlich ist. Weiterhin wäre auch eine Nutzung der Fläche auf der gegenüberliegenden Straßenseite neben dem Briefkasten, vor dem EKZ, denkbar.

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Öjendorfer Damm
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