21-6094

Wie arbeitet der Wohnraumschutz in Wandsbek? Kleine Anfrage vom 01.11.2022

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

 

Im November 2021 hat die Bezirksversammlung den Bezirksamtsleiter dazu aufgefordert, er „ge sich bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen dafür einsetzten, dass im Rahmen des begleitenden Berichtswesen die bezirklichen Wohnraumschutzdienststellen einheitlich statistische Daten erfassen. Hierzu sollte ggf. ein einheitliches digitales Fachverfahren etabliert werden. Insbesondere mögen die bezirklichen Dienststellen stets fortlaufend ohne Unterbrechung folgende Daten erheben: bestehende Wohnungsleerstände, Gründe des Leerstandes, Dauer des Leerstandes, Erhebung der Art der Meldequelle bei Leerstand, angewandte Maßnahmen gegen Leerstand (Bußgelder), Räumungsgebote, Erhebung der Art der Meldequelle bei Ferienwohnungen, wohnraumschutzrechtliche Verfahren bei illegalen Ferienwohnungen“ (Drs. 21-4063). In anderen Bezirken werden diese Daten bereits statistisch und digital auswertbar erfasst. Die Wohnraumschutzdienststelle im Bezirk Wandsbek konnte im Juli 2022 in einer SKA der CDU (22/8810) auf viele Fragen mangels Datengrundlage keine zufriedenstellende Auskunft geben.

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

1)      Sieht das Bezirksamt Anlass, die Datenqualität zum Leerstand im Bezirk zu verbessern?

 

1.a)         Falls ja, auf welche Weise?

 

1.b)           Falls nein, warum nicht?

 

2)      Hat das Bezirksamt Erkenntnisse oder Schätzungen zum Dunkelfeld von nicht gemeldetem Leerstand?

 

 

3)      Sieht das Bezirksamt Anlass, das Dunkelfeld besser auszuleuchten?

 

3.a)           Falls ja, auf welche Weise?

 

3.b)           Falls nein, warum nicht?

 

4)      Warum werden die Merkmale zu Wohnungsleerständen (Gründe, Dauer, Meldequelle, Maßnahmen, Räumungsgebote etc.) statistisch nicht erfasst?

 

5)      Plant die Dienststelle für Wohnraumschutz in Wandsbek die Einführung einer digitalen statistischen Erfassung dieser Merkmale?

 

5.a)           Falls ja, wann und auf welche Weise?

 

5.b)           Falls nein, warum nicht?

 

 

6)      Wie wird typischerweise mit Hinweisen zu Leerstand in der Wohnraumschutzdienststelle verfahren?

 

6.a)           Werden Hinweise abhängig von der Art der Meldequelle behandelt?

 

6.b)           Werden in allen Fällen die Eigentümer:innen ermittelt?

 

7)      Wie erklärt sich die Wohnraumschutzdienststelle, dass es in Wandsbek laut Drs. (22/8810) keine Hinweise auf Leerstand von Amts wegen erhalten hat?

 

 

 

Anhänge

keine Anlage/n