22-0774

Infostand der AfD am Goldbekplatz am 15.2.25: Gab es eine Genehmigung?

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Berichten zufolge gab es am Samstag, 15.2.2025, gegen Mittag einen Infostand der AfD in der Nähe des Goldbekmarkts (neben dem Gebäude Goldbekplatz 5). Für solche Infostände müssen alle Parteien beim Bezirksamt eine Genehmigung einholen.

Weder in der Antwort zur Kleinen Anfrage Drs. 22-0523.3in der Antwort zu Drs.
22-0523.4 ist von einer Genehmigung für diesen Standplatz die Rede.

Es kann nun sein, dass die Anmeldung und Genehmigung eines Standes erst nach Beantwortung der Anfrage erfolgte in vorhergehenden Fragen waren allerdings dann auch zurückliegende Genehmigungen genannt worden.

Vor diesem Hintergrund bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Lag dem Bezirksamt ein Antrag auf Genehmigung eines Infostandes der AfD am oder in der Nähe des Goldbekplatz 5 für den 15.2.25 bzw. einen Termin kurz davor oder danach vor?
  2. Falls ja: Wann wurde dieser gestellt, (wann) wurde er genehmigt, für welchen genauen Standort und welchen Zeitraum gab es eine Genehmigung?
  3. Sollte ein Stand beantragt und ggf. genehmigt worden sein: Woran liegt es, dass in den im Vortext genannten Kleinen Anfragen kein Hinweis auf diesen Infostand enthalten ist?
  4. Wurden bei der Beantwortung der genannten Anfragen und deren Vorläufern grundsätzlich alle beantragten und genehmigten Stände der angefragten Parteien genannt, auch wenn sich die Genehmigung zum Zeitpunkt der Beantwortung bereits auf einen vergangenen Termin bezog?
  5. Falls nein: Nach welchen Kriterien entscheidet das Bezirksamt, ob ein Antrag/eine Genehmigung für einen vergangenen Termin genannt wird?

r interessierte Bürger*innen kann es wichtig sein, zu erfahren, wo sie Vertreter*innen einer Partei an einem Stand im öffentlichen Raum begegnen können. Auch die Parteien sollten ein Interesse daran haben, interessierten Bürger*innen an Infoständen persönlich Rede und Antwort zu stehen. Oftmals werden solche Stände kurzfristig angemeldet, so dass eine Anfrage über das Transparenzportal bzw. auf Grundlage des Hamburgischen Transparenzgesetzes nicht sinnvoll ist, da die Bearbeitungszeiten “in der Regel ein Monat“ zu lang sind.

  1. Unter welchen Umständen und auf welche Weise ist es interessierten Bürger*innen dennoch möglich, vom Bezirksamt rechtzeitig zu erfahren, wo eine politische Partei einen Infostand angemeldet hat?

Nach bisherigem Verständnis sollten Genehmigungen von Infoständen automatisiert im Transparenzportal öffentlich hinterlegt werden, wenn sie erteilt werden. Es gelingt allerdings nicht, diese „Erlaubnisse nach dem Hamburgischen Wegegesetz“ dort zu finden.

  1. Wird jede „Erlaubnis nach dem Hamburgischen Wegegesetz“ im Transparenzportal hinterlegt?
  2. Falls ja: Wie lange dauert es nach den Erfahrungen des Bezirksamts, bis eine im System hinterlegte Genehmigung eines Infostands im Transparenzportal öffentlich abrufbar ist?
  3. Falls nein: Warum nicht? Welche Kriterien werden für die Aufnahme in das Portal angewandt?
Anhänge

Keine

Lokalisation Beta
Goldbekpl.

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