Infostand der AfD am Goldbekplatz am 15.2.25: Gab es eine Genehmigung?
Berichten zufolge gab es am Samstag, 15.2.2025, gegen Mittag einen Infostand der AfD in der Nähe des Goldbekmarkts (neben dem Gebäude Goldbekplatz 5). Für solche Infostände müssen alle Parteien beim Bezirksamt eine Genehmigung einholen.
Weder in der Antwort zur Kleinen Anfrage Drs. 22-0523.3 in der Antwort zu Drs.
22-0523.4 ist von einer Genehmigung für diesen Standplatz die Rede.
Es kann nun sein, dass die Anmeldung und Genehmigung eines Standes erst nach Beantwortung der Anfrage erfolgte – in vorhergehenden Fragen waren allerdings dann auch zurückliegende Genehmigungen genannt worden.
Vor diesem Hintergrund bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
Ja, ein Antrag lag vor.
Der Antrag wurde am 13.02.2025 nachmittags gestellt und am 14.02.2025 für den Zeitraum von 13:00h-15:00h genehmigt. Der genaue Standort war neben dem WC-Häuschen / vor den Fahrradständern.
Zum Zeitpunkt der Beantwortung der Kleinen Anfrage lag der Antrag noch nicht vor.
Nein.
Die SKAs beziehen sich auf künftige Termine zur Aufstellung von Infotischen.
Für interessierte Bürger*innen kann es wichtig sein, zu erfahren, wo sie Vertreter*innen einer Partei an einem Stand im öffentlichen Raum begegnen können. Auch die Parteien sollten ein Interesse daran haben, interessierten Bürger*innen an Infoständen persönlich Rede und Antwort zu stehen. Oftmals werden solche Stände kurzfristig angemeldet, so dass eine Anfrage über das Transparenzportal bzw. auf Grundlage des Hamburgischen Transparenzgesetzes nicht sinnvoll ist, da die Bearbeitungszeiten “in der Regel ein Monat“ zu lang sind.
Die Prüfung von Berechtigungen zu Auskünften nach dem Transparenzgesetz dauern in Bezug auf Infotische i.d.R. wenige Tage. Die Auskunftserteilung selbst erfolgt innerhalb weniger Stunden.
Nach bisherigem Verständnis sollten Genehmigungen von Infoständen automatisiert im Transparenzportal öffentlich hinterlegt werden, wenn sie erteilt werden. Es gelingt allerdings nicht, diese „Erlaubnisse nach dem Hamburgischen Wegegesetz“ dort zu finden.
Nein.
Siehe Frage 7.
Eine Hinterlegung sämtlicher Erlaubnisse nach dem HWG wäre aufgrund der Vielzahl an Anträgen, die es zu bearbeiten gilt, nicht leistbar.
Dr. Bettina Schomburg
Bezirksamtsleitung
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