22-1649.1

Hexenwäldchen in Tonndorf: Bauzäune als Dauerlösung? Beschlussvorlage des Regionalausschusses Kerngebiet Wandsbek

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 12.06.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 9.15

Sachverhalt

- Ursprünglicher CDU-Antrag (Drs. 22-1649) im Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek am 04.06.2025 in geänderter Form einstimmig beschlossen

Das sogenannte Hexenwäldchen im Steenmoor Ecke Rahlaukamp im Stadtteil Tonndorf, bildete für die Bewohner der umliegenden Straßenzüge lange einen geliebten und genutzten Naherholungsraum. Doch seit fast drei Jahren ist das im Bebauungsplan Tonndorf 20 als Flurstück 2995 eingezeichnete Gebiet mit einem Bauzaun umschlossen.

Die Zukunft des Wäldchens war Gegenstand mehrerer Auskunftsersuchen und Anträge. Aus den Drs. 21-5418.1, Drs. 21-8748.1 und Drs. 21-9021 ging hervor, dass die sich im Besitz des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) befindliche Fläche weder ihrer Zweckbestimmung als Kindertagesstätte noch einer anderweitigen Nutzung zugeführt werden könne. Eine Übernahme der Fläche durch das Bezirksamt und die damit verbundene Wiederzugänglichmachung für die Öffentlichkeit, beispielsweise als Naturspielplatz, sei aus finanziellen Gründen nicht möglich.

r die Bewohner stellt die Fläche eine doppelte Belastung dar: Sie haben nicht nur ein Naherholungsgebiet verloren, sondern müssen seit fast drei Jahren auch den Anblick des Bauzauns ertragen, der die Attraktivität der Straßen rund um das „Hexenwäldchen“ beeinträchtigt. Ein Bauzaun kann keine dauerhafte Lösung sein die Situation ist inakzeptabel.

Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung beschließen:

Petitum/Beschluss

Die Verwaltung möge die Bezirksversammlung über den aktuellen Stand rund um das „Hexenwäldchen“ informieren und dabei über dessen perspektivische Planung berichten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
12.06.2025
Ö 9.15
Anhänge

keine Anlage/n

Lokalisation Beta
Tonndorf

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